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Was im Sommer im Auto erlaubt ist

Düsseldorf. Mit Eis und Sonnenbrille, barfuß oder sogar nackt im Auto oder am Steuer: Wir erklären, was man auch im Sommer besser sein lässt – und was man darf.

was im sommer im auto erlaubt ist

Wer mag, darf im Sommer in Badebekleidung hinter das Steuer. Wer nackt aus dem Wagen steigt, riskiert ein Bußgeld.⇥ Foto: Getty Images/iStockphoto

Die Sommerferien sind in vollem Gange. Viele sind unterwegs in den Urlaub, unternehmen Ausflüge oder fahren mit dem Auto zum Badesee. Doch hohe Temperaturen können die Autofahrt zur Tortur machen. Da möchte man es sich gerne angenehmer machen. Doch nicht alles, was im Sommer verlockend klingt, ist auch erlaubt.

Eis essen am Steuer

Es ist verständlich, dass man sich unterwegs abkühlen möchte. Ein leckeres Eis ist da genau das Richtige. Doch das gilt wohl eher nur für die Personen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz. Zwar sind Essen und Trinken laut Straßenverkehrsordnung (StVO) am Steuer nicht grundsätzlich verboten, doch lässt sich daraus ableiten, dass man am Steuer besser darauf verzichtet, da der Fahrer dadurch abgelenkt wird. „Wenn sich beispielsweise die Aufmerksamkeit im Auto auf eine Mahlzeit richtet, kann es rasch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Gerichtsurteile gibt es zahlreich zu Unfällen, bei denen Ablenkung nachgewiesenermaßen der Auslöser oder ein Förderfaktor war“, teilt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit.

Barfuß am Steuer

Im Sommer ist es besonders verlockend, mit bequemem Schuhwerk ins Auto zu steigen. Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht. Dennoch: Aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit Flip-Flops, High Heels oder ohne Schuhe problematisch werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen „grober Fahrlässigkeit“ mindert oder ganz verweigert, wie der ADAC mitteilt. Mit festem Schuhwerk haben Autofahrer eine bessere Kontrolle über die Pedale. In Dienstwagen ist festes Schuhwerk laut Paragraf 44 der Unfallverhütungsvorschrift sogar Pflicht.

Bekleidung im Auto

Klar, die Klimaanlage sorgt für Abkühlung im Auto. Doch manch einem reicht das nicht. Generell gibt es keine Kleider-

ordnung in Autos. Wer beispielsweise direkt vom Badesee oder Schwimmbad kommt, muss sich für die Autofahrt nicht extra umziehen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, beim Autofahren den Bikini oder die Badehose einfach anzubehalten. Theoretisch dürfte man sogar nackt Autofahren. „Es gibt kein Gesetz und keine direkte Vorschrift gegen nacktes Auto fahren. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sind nach Paragraf 33 Straßenverkehrsordnung definiert, Nacktheit kommt dort nicht vor“, erklärt dazu die Allianz Direct Versicherung auf ihrer Internetseite. Fühlen sich andere Verkehrsteilnehmer jedoch dadurch gestört, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und bis zu 1000 Euro bestraft werden.

Sonnenbrille am Steuer

Nicht nur im Sommer kann die Sonne Autofahrer blenden. Eine Sonnenbrille ist eine gute Idee, um sich gegen die Blendung zu schützen. Doch nicht alle Sonnenbrillen sind geeignet. „Laut dem Zentralverband der Augenoptiker sollten Sonnenbrillen der „Blendschutzkategorie 4“ (drei bis acht Prozent Lichtdurchlässigkeit) nicht beim Autofahren aufgesetzt werden. Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit unter 75 Prozent sind generell nicht tauglich für den Straßenverkehr nach Einbruch der Dunkelheit. Verzichten sollte man außerdem auf bunte Gläser, da diese zu einer fehlerhaften Wahrnehmung von Verkehrsschildern oder Ampeln führen können“, erklärt dazu der ADAC.

Richtig transportieren

Bei einem Ausflug zum Badesee kann es schön sein, ein Schlauchboot oder eine Luftmatratze mitzunehmen. Beides sollte man sicher hin- und zurücktransportieren. Einfach von Mitfahrern festhalten zu lassen, reicht nicht. Transportiert man eines der beiden auf dem Dach, muss es richtig gesichert werden. Am sichersten ist es, wenn man die Dinge im Kofferraum transportiert und erst vor Ort aufbläst. Und vor der Rückfahrt die Luft rauslässt und wieder im Kofferraum verstaut.

Pinkelpause

Bei längeren Ausflügen oder Urlaubsfahrten kann es passieren, dass man in einen längeren Stau gerät und ausgerechnet dann die Blase drückt. Einfach mal kurz raus aus dem Auto und hinter der Leitplanke verschwinden? Erlaubt ist das laut Straßenverkehrsordnung nicht, informiert der Auto Club Europa (ACE). Demnach dürfen Autobahnen nicht betreten werden, egal ob der Verkehr fließt oder steht. Daher auch nicht für einen kurzen Toilettengang. Auch das Anhalten auf dem Pannenstreifen außer bei Pannen ist tabu. Im Notfall darf man hier zwar halten, der Toilettengang zählt aber nicht als Notfall. In der Akut-Situation ist der Handlungsspielraum begrenzt. Deshalb rät der ACE dringend vorzubeugen: Dazu gibt sogenannte Notfalltoiletten oder Taschen-WCs. Die nähmen nicht viel Platz weg und es gebe verschiedene Exemplare – für Männer, Frauen und Kinder.

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