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Überstunden und Urlaub nicht bezahlt - Hausmeister verklagt Regensburger Stadtrat

12.500 Euro

Überstunden und Urlaub nicht bezahlt – Hausmeister verklagt Regensburger Stadtrat

überstunden und urlaub nicht bezahlt - hausmeister verklagt regensburger stadtrat

Der Regensburger Stadtrat Christian Janele

12.500 Euro fordert ein ehemaliger Hausmeister von Immo-Unternehmer und Stadtrat Christian Janele. Nun trafen sie sich am Arbeitsgericht Regensburg.

Regensburg – Nicht genommener Urlaub, mehr als 370 Überstunden und Auslagen für Arbeitskleidung, Fahrten und Gerätschaften – ein früherer Angestellter fordert insgesamt 12.500 Euro von dem Regensburger Immobilienunternehmer und Stadtrat Christian Janele. Nun trafen sich die beiden vor dem Arbeitsgericht Regensburg.

Jürgen B. arbeitete von September 2021 bis Ende August 2023 als Hausmeister für Christian Janele. Dabei kümmerte er sich nicht nur um sechs verschiedene Objekte, mit zum Teil über 100 Wohn-, aber auch Gewerbeeinheiten im Stadtgebiet Regensburg und in Regenstauf, sondern auch um das Privatanwesen seines Chefs.

Streit mit Hausmeister: Regensburger Unternehmer rückte Papiere nicht heraus

Doch nach der ordentlichen Kündigung weigerte sich Janele nicht nur, die finanziellen Forderungen seines früheren Beschäftigten zu begleichen, auch auf seine Papiere, die er für Krankenkasse und Agentur für Arbeit benötigt, musste Jürgen B. bis zur Gerichtsverhandlung Mitte Februar warten. Auf Schreiben von B.s Rechtsanwalt hatte Janele zuvor nicht reagiert.

Christian Janele, der für die CSB im Stadtrat sitzt und dort der Regierungskoalition angehört, erscheint allein, ohne Rechtsanwalt. Er hat eine schriftliche Stellungnahme mitgebracht. Außerdem übergibt er Jürgen B. die seit Monaten fehlenden Unterlagen – Gehaltsabrechnungen für Juli und August, Arbeitsbescheinigungen, die Lohnsteuerbescheinigung für das letzte Jahr. Außerdem ein Arbeitszeugnis für seinen früheren Angestellten.

Streit um Urlaub und Überstunden: Ex-Hausmeister fordert 12.500 Euro

Der fordert in seiner Klage die Abgeltung von 46 Urlaubstagen, die ihm nach der Kündigung noch zugestanden (rund 5.800 Euro brutto) seien. Außerdem rund 5.600 Euro für über 370 Überstunden sowie 1.100 Euro für die Nutzung seines privaten Pkws, für Arbeitskleidung und Werkzeuge, die er habe anschaffen oder leihen müssen.

„Einiges Geld“ sei das, konstatiert Richter Thomas Krottenthaler, Vorsitzender der 5. Kammer am Arbeitsgericht Regensburg, beim Gütetermin. Krottenthaler macht Christian Janele unmissverständlich deutlich, dass er die Sache mit dem Urlaub im Wesentlichen so sieht wie der Kläger. „Das sieht das Gesetz so vor.“

Bei den Überstunden und der Sache mit den Auslagen neigt der Richter dann aber eher dem Immobilienunternehmer zu.

Streit mit Hausmeister: Unternehmer Janele interessierten die Überstunden-Zettel nicht

Zwar bestreitet Janele nicht, dass sein früherer Hausmeister regelmäßig Wochenberichte mit einer selbst geführten Zeiterfassung bei ihm abgegeben hat. Darin hatte Jürgen B. den Arbeitsbeginn dokumentiert, Pausenzeiten, Arbeitszeit- und -ort, geleistete Stunden und Tätigkeit.

Janele sagt dazu aber: „Die Auflistung war für uns nicht nachvollziehbar. Das hat er halt abgegeben, aber das hat uns nicht interessiert.“ Es habe feste Arbeitszeiten gegeben, die seien relevant. Sonst nichts.

Und auch Richter Krottenthaler meint, dass hier jedenfalls die Beweislast beim Kläger liege. Die Überstunden seien ja nicht vom Arbeitgeber gegengezeichnet worden. Da helfe es auch nichts, wenn Jürgen B.s Rechtsanwalt Christian Jackisch die Überstunden angesichts der Zahl und Verteilung der betreuten Objekte als „denknotwendig“ ansehe.

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Streit mit Hausmeister: Vergleichsvorschlag des Gerichts sorgt für Wutausbruch

Auch warum er seinem früheren Hausmeister irgendwelche Auslagen ersetzen solle, sieht Janele nicht ein. Ein Firmenfahrzeug sei immer vor Ort gewesen, Arbeitskleidung habe es gegeben, sagt er. Ebenso Werkzeug. „Das hat der doch für sich selbst gekauft“, mutmaßt der Unternehmer an einer Stelle.

Der Richter rechnet kurz, schlägt dann eine „Pauschallösung“ vor. Er stellt 7.500 Euro in den Raum – damit sei dann alles abgegolten und der Rechtsstreit beendet. Christian Janele ist hörbar unzufrieden mit diesem Vorschlag des Gerichts. Er ruft etwas von „Betrug“ und „Stalking“.

Sein früherer Hausmeister habe während seiner Tätigkeit auch Minusstunden angesammelt. „Dafür müssten Sie mal Zeugen hören.“ Außerdem stelle Jürgen B. ihm heute nach . „Da muss man mal dagegen vorgehen.“ Angesichts dessen könne es doch nicht sein, dass er sich auf so etwas einlassen müsse, erregt sich Janele.

Vergleichsvorschlag im Hausmeister-Streit: Beide Seiten unzufrieden

„Sie müssen nicht“, erwidert Krottenthaler trocken. „Sie können auch weiter prozessieren.“ Er versuche hier nur, eine gütliche Einigung und damit eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu vermitteln.

Bei der Gegenseite will man den Vergleichsvorschlag zumindest nicht sofort ablehnen – bittet aber um eine Widerrufsmöglichkeit bis zum 11. März. Und angesichts von drei Wochen Bedenkzeit stimmt schließlich auch Janele zu.

Doch schon kurz nach der Verhandlung klingt bei Gesprächen mit unserer Redaktion von beiden Seiten durch, dass das Gericht wohl in der Sache wird entscheiden müssen. „Ich habe auch Zeugen, die man mal hören kann“, sagt uns Jürgen B. am Telefon.

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