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Überholverbot: Nicht nur Schilder können das riskante Fahrmanöver untersagen

Das Überholverbot-Schild kennt wohl jeder – doch es gibt noch einige andere Regeln, die das Vorbeiziehen an einem anderen Auto untersagen.

Überholen zählt sicherlich zu den riskantesten Fahrmanövern – immer wieder kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und leider auch schweren Unfällen. Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2021 zu 11.084 Unfällen mit Personenschäden, die durch Fehler beim Überholen ausgelöst wurden. Grundsätzlich sollte man im Zweifelsfall besser nicht überholen. In vielen Fällen ist Überholen aber ohnehin verboten – nicht nur bei entsprechender Beschilderung.

überholverbot: nicht nur schilder können das riskante fahrmanöver untersagen

Überholen ist immer riskant – und in zahlreichen Fällen deshalb auch verboten. (Symbolbild) © YAY Images/Imago

Überholen: Nicht nur Schilder können das riskante Fahrmanöver verbieten

Den Vorgang des Überholens regelt in Deutschland § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Grundsätzlich wird hierzulande links überholt – doch es gibt zwei Ausnahmen, die auf der Autobahn das Rechtsüberholen erlauben. Verboten ist das Überholen immer dann, wenn Schilder dies anzeigen – so kann beispielsweise durch ein Verkehrszeichen auch das Überholen von Fahrrädern verboten sein. Allerdings ist Überholen noch in zahlreichen weiteren Situationen untersagt:

  • Wenn man nicht mit „wesentlich höherer Geschwindigkeit“ als der zu Überholende fahren kann
  • Wenn die Verkehrslage unklar ist
  • Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt
  • Wenn man während des gesamten Überholvorgangs die Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausschließen kann
  • Wenn ein fahrender Bus das Warnblinklicht einschaltet (Nur ein stehender Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit und großer Vorsicht überholt werden)
  • An Fußgängerüberwegen (§26 StVO)

Überholen: Ausscheren und Wiedereinordnen muss per Blinker angekündigt werden

Wer zum Überholen ansetzt, muss sicherstellen, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird – außerdem muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Sowohl das Ausscheren als auch das Wiedereinordnen muss per Blinker angekündigt werden. Was viele nicht wissen: Außerhalb geschlossener Ortschaften, darf der Überholvorgang per Hupe oder Aufblenden angekündigt werden.

Überholen: Benötigte Strecke wird laut Dekra oft unterschätzt

Doch auch wer überholt wird, muss sich an Regeln halten: So darf man seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, während man von einem anderen Fahrzeug überholt wird. Ein Mercedes-Fahrer hatte genau dies kürzlich angeblich getan – das „Landstraßen-Duell“ mit einem BMW-Lenker endete schließlich in einer wilden Schlägerei. Die Polizei ermittelt in dem Fall wegen Nötigung.

Laut Dekra werde oft unterschätzt oft, wie viel Strecke man zum Überholen brauche. Halte man sich beispielsweise auf der Landstraße an das Tempolimit von 100 km/h ist einer Expertin zufolge für das Überholen eines 60 km/h fahrenden Lkw eine freie Strecke von knapp 600 Metern nötig. Und: Wer ein besonders langsames Fahrzeug fährt, muss laut Gesetzestext an einer geeigneten Stelle sein Tempo weiter drosseln, notfalls sogar anhalten, wenn den nachfolgenden Fahrzeugen nur so das Überholen möglich ist.

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