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TÜV könnte für Autofahrer bald teurer werden – wichtige Änderung geplant

Bis zu 40 Euro mehr

TÜV könnte für Autofahrer bald teurer werden – wichtige Änderung geplant

Die „Mängelschleife“ half Fahrzeughaltern bislang, die TÜV-HU trotz kleinerer Mängel zu bestehen. Das könnte sich jedoch schon bald ändern – mit einem Beschluss wird in Kürze gerechnet.

Kassel – Wird ein Fahrzeug hierzulande neu zugelassen, muss es drei Jahre nach seiner Erstzulassung zu einer Hauptuntersuchung (HU) zum TÜV, danach werden weitere Untersuchungen in einem Rhythmus von jeweils zwei Jahren fällig. Wer die TÜV-Hauptuntersuchung mit seinem PKW besteht, erhält 2024 vom TÜV eine blaue Plakette mit zweijähriger Laufzeit bis zum Jahr 2026.

Wann die nächste TÜV-Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die oben, quasi „auf 12 Uhr“ angebrachte Zahl auf der Plakette. Die Ziffern dort benennen dabei wie immer den Monat – die Zahl „7“ steht dann also beispielsweise für den Monat Juli. Alternativ hierzu kann aber auch ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I helfen, umgangssprachlich als Fahrzeugschein bekannt. Denn auch darin ist der nächste HU-Termin beim TÜV vermerkt.

„Mängelschleife“ beim TÜV erwies sich als wirksames Konzept für Fahrzeughalter – nun droht eine Änderung

Werden bei der TÜV-Hauptuntersuchung kleinere Mängel am Fahrzeug festgestellt, hat bislang immer die sogenannte Mängelschleife gegriffen. Sie machte es Fahrzeuginhabern möglich, eine TÜV-Plakette zu erhalten, obwohl leichte Mängel am Fahrzeug bestehen. Vorausgesetzt, sie ließen sich noch am selben Tag beheben, wie etwa ein abgefahrener Reifen.

tüv könnte für autofahrer bald teurer werden – wichtige änderung geplant

Bislang half die „Mängelschleife“, Fahrzeughaltern dabei, die TÜV-Hauptuntersuchung trotz geringer Mängel an ihrem Auto zu bestehen. Diese Regelung wird jedoch aktuell diskutiert. Fällt sie weg, könnte das für Verbraucher teurer werden.

2024 jedoch könnte neben weiteren Neuerungen beim TÜV auch im Aspekt der „Mängelschleife“ bei der TÜV-Hauptuntersuchung eine Änderung auf Fahrzeuginhaber in Deutschland zukommen. Und die könnte sich als durchaus kostspielig erweisen. Wir zeigen, worin sie bestehen könnte und womit Fahrzeuginhaber dann zu rechnen haben.

„Mängelschleife“ beim TÜV wird seit Monaten diskutiert – eine Entscheidung steht aber noch aus

Wie das Automobil-Magazin Auto, Motor und Sport Mitte Februar (17. Februar) meldete, wird die „Mängelschleife“ bereits seit diesem Zeitpunkt „heiß diskutiert“. In einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorlag, soll der Vorgang der „Mängelschleife“ wegfallen, berichtet das Magazin Kfz-Betrieb.

Darin hieß es, „der Vorschlag werde derzeit seitens des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) geprüft“. Doch auch gegenwärtig liegt hierzu noch keine abschließende Entscheidung vor. Sollte es wirklich zu einer Abschaffung der „Mängelschleife“ kommen, müssten die jeweils verantwortlichen TÜV-Prüfer das Fahrzeug aufgrund eines oder mehrerer vorliegender, aber behebbarer Mängel durch die TÜV-Hauptprüfung fallen lassen.

In einem derartigen Fall wäre der Fahrzeughalter dann verpflichtet, den Mängel am Fahrzeug beseitigen zu lassen, um anschließend zu einer Nachprüfung anzutreten. Allerdings ist auch diese kostenpflichtig: Für eine entsprechende Nachprüfung würden so einmalig 30 Euro fällig. Wird die vierwöchige Frist zur Mängelbeseitigung am Fahrzeug gar versäumt, droht darüber hinaus ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro.

Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe warnt vor Mehraufwand und höheren Kosten für Fahrzeughalter

Neben diesen einmalig fällig werdenden Beträgen sieht der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) laut dem Informationsportal Mein Auto für Fahrzeughalter aber auch das Risiko eines Mehraufwands gegeben, der von der neuen Regelung ausgeht. Denn dieser könnte bei einer Abschaffung der „Mängelschleife“ zu noch höheren Kosten für Fahrzeuginhaber führen.

Befindet sich das von einem Mangel – oder gar einem erheblichen Mangel – betroffene Fahrzeug nach nicht bestandener TÜV-Hauptuntersuchung beispielsweise nicht direkt in einer Meisterwerkstatt, darf es infolge der TÜV-HU nämlich nicht mehr bewegt werden. Eine kostspielige Folge für Fahrzeughalter wäre dann etwa der Transport durch ein Abschleppunternehmen auf eigene Kosten.

Zudem sieht der ZDK aber auch die Sicherheit und Qualität der TÜV-Hauptuntersuchung durch eine potenzielle Änderung der sogenannten Mängelschleife bedroht. Das könne durch mehr Schwarzarbeit geschehen, etwa „wenn sich branchenfremde Unternehmen künftig bei der HU einbringen und Autos dennoch in Betrieben ohne Meister vor Ort repariert werden“, heißt es seitens des ZDK weiter. (fh)

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