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Tourismusabgabe – nichts als Beutelschneiderei? - Umfrage zu Kurtaxe & Co für Reisemobil-Gäste

Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer – egal, wie man es nennt: Wie berechtigt sind solche Gebühren, die Reisemobil-Gäste vielerorts bezahlen müssen?

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Tourismusabgabe – nichts als Beutelschneiderei? – Umfrage zu Kurtaxe & Co für Reisemobil-Gäste

Kurtaxe, Ortstaxe, City-Tax, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer: Immer mehr Städte und Gemeinden erheben solch einen Obolus und treiben ihn auch von Reisemobil-Besatzungen mit aller Macht ein. Erwachsene, Kinder, mancherorts sogar Hunde werden damit belegt. promobil zeigt Ihnen drei Beispiele – und will Ihre Meinung dazu erfahren.

Beispiel: Hochschwarzwald

Ein Bonus durch KONUS?

Je nach Ort und Kurbezirk bezahlen im Hochschwarzwald erwachsene Gäste zwischen 1,70 und 2,90 Euro Kurtaxe pro Nacht. Für Kinder werden zwischen 80 Cent und einem Euro erhoben, an einigen der Orte dürfen Kinder bis 5 oder 15 oder 17 Jahre auch abgabefrei nächtigen – nachzulesen unter www.hochschwarzwald.de/service/kurtaxe.

Was geschieht mit dem eingenommenen Geld? Die Kurtaxe werde, so erläutert es die erwähnte Homepage, “zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen” verwendet. “Diese Einnahmen”, heißt es dort weiter, “werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Veranstaltungen verwendet. Sie kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.”

Außerdem erhalten Gäste, die Kurtaxe zahlen, die sogenannte KONUS-Gästekarte. KONUS steht für die “Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn im Schwarzwald”. UrlauberInnen erhalten die KONUS-Gästekarte beim Check-in bei Ihren Gastgebern, sofern der betreffende Urlaubsort an KONUS teilnimmt. Damit nutzen sie gratis die Nahverkehrsmittel im ganzen Schwarzwald – das gilt allerdings nur Personen; für Tiere und Fahrräder wird gegebenenfalls Beförderungsentgelt fällig.

Beispiel: Usedom

Sogar der Hund darf Kurtaxe zahlen

Alle Gäste, die nicht in der Gemeinde wohnhaft ist, müssen in den See-, Kaiser- und Bernsteinbädern der Insel Usedom eine Kurtaxe entrichten. Zwischen 0,50 und 3,00 Euro kostet die Gebühr pro Tag – unterschiedlich je nach der Saisonzeit und dem jeweiligen Ort. Tagesbesucher erwerben die Kurkarte in den Touristeninformationen oder an Automaten an den Promenaden; Übernachtungsgäste erhalten und bezahlen sie bei ihrem Gastgeber.

Die Kur- bzw. Gästekarte ist seit diesem Jahr für die ganze Insel Usedom gültig: Erst im Januar 2022 hatten die Seebäder eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Kurkarten geschlossen. Detaillierte Informationen unter: www.usedom-insider.de/kurtaxe-auf-usedom

In den Ostseebädern Zinnowitz, Karlshagen und Trassenheide wird darüber hinaus auch Kurtaxe für Hunde erhoben. Kostenpunkt: je nach Ort und Saisonzeit 50 Cent bis 1,50 Euro pro Tag.

Wer ohne Kurkarte die entsprechenden Bereiche nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Regelmäßig sind an den Stränden Usedoms Kontrolleure unterwegs, die die Zahlung der Kurtaxe überprüfen und gegebenenfalls eine erhöhte Abgabe kassieren. Wer auch diese verweigert, riskiert ein Bußgeldverfahren – dabei drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Unumstritten ist die Erhebung von Kurtaxe zum Beispiel an Stränden indes beileibe nicht. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 13. September 2017 entschieden, dass grundsätzlich jeder das Recht habe, einen Strand unentgeltlich zu betreten (Az.: BVerwG 10 C 7.16). Gebühren – also auch die Kurtaxe – seien nur dann zulässig, wenn die betreffenden Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen. Das Aufstellen einzelner Sanitäranlagen oder Abfallbehälter genüge dazu nicht, wird ausdrücklich vermerkt.

Die Frage ist freilich, wie praxisgerecht diese Abgrenzung ist. Kann zum Beispiel überall zweifelsfrei erkannt werden, ob man gerade über einen abgabepflichtigen oder abgabefreien Strandbereich spaziert?

Zweifel können durchaus auch gehegt werden, ob die Einnahmen durch Tourismusabgaben stets “ausschließlich dem Gast” zugutekommen. Gewinnen nicht grundsätzlich auch die Ortsansässigen an Lebensqualität, wenn sie – als Einwohner abgabefrei – einen sauberen Strand oder einen gepflegten Kurpark nutzen können?

Beispiel: Frankfurt am Main

Großstadt mit beitragspflichtigem Erholungswert?

Auch wer nur auf der Durchreise irgendwo nächtigt, wird die Berechtigung einer Tourismusabgabe für sich nicht immer anerkennen wollen. Und wenn gar eine Großstadt wie zum Beispiel Frankfurt am Main (seit Januar 2018) einen Tourismusbeitrag von 2,00 Euro pro Tag und Person “zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen” erhebt, wie die Stadt das auf ihrer Homepage so schön formuliert, mag der Verdacht keimen, dass es sich lediglich um einen willkommenen Vorwand handelt, um die Stadtkasse auch auf diese Weise noch ein wenig füttern zu können.

Was ist Ihre Meinung dazu?

Für wie berechtigt halten Sie Tourismusabgaben? Welche Leistungen erwarten Sie im Gegenzug? Und wenn sie denn berechtigt erscheint: In welcher Höhe ist solch eine Abgabe Ihrer Ansicht nach angemessen?

Bei der Umfrage mitmachen und gewinnen!

Senden Sie uns bitte bis spätestens 26. Oktober 2022 Ihre Meinung per E-Mail an [email protected]. Unter allen Einsendern verlosen wir eines unserer aktuellen promobil-Sonderhefte nach Wunsch und Verfügbarkeit. Bitte fügen Sie Ihrer Einsendung möglichst ein Porträtfoto von sich bei, das wir zusammen mit Ihrem Meinungsbeitrag in promobil veröffentlichen dürfen; Ihre Gewinnchancen verdoppeln sich dadurch.

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