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So verdienen Sie Geld mit Ihrem E-Auto

Düsseldorf. Wer Halter eines Elektrofahrzeugs ist, kann Geld verdienen – und das mit nur wenigen Klicks. Grund dafür sind gesetzliche CO2-Einsparmaßnahmen. Wie das geht und worauf Verbraucher achten müssen.

so verdienen sie geld mit ihrem e-auto

Stromtanken spart tonnenweise Kohlenstoffdioxid ein –davon können Privatpersonen jetzt finanziell profitieren.

Der Trend zum E-Auto hält an. Allein im Dezember wurden erstmals mehr als 100.000 neue Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zugelassen. Günstige Modelle wie der Smart fortwo coupé EQ sind bereits für 21.940 Euro zu erhalten, Viersitzer wie den Opel corsa-e gibt es für Preise um 33.895 Euro. Laut ADAC ist das Tesla Model 3 das derzeit beliebteste Modell auf dem Markt. Kostenpunkt: 43.990 Euro. Obwohl die Anschaffungskosten für elektrische Fahrzeuge häufig über denen von Verbrennern liegen, lässt sich mit ihnen langfristig Geld sparen. Nicht nur durch das Stromtanken, sondern auch durch verschiedene Prämien wie die THG-Quote. Wir erklären, wie das funktioniert.

Was genau ist die THG-Quote?

Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote – kurz: THQ-Quote – soll dazu beitragen, Treibhausgase zu reduzieren. Sie steigt jährlich und gibt vor, wie hoch die CO2-Einsparungen im Verkehrssektor sein müssen. Für Kraftstoffprodukte von Mineralölkonzernen liegt die Quote in diesem Jahr bei acht Prozent, 2030 sollen es schon 25 Prozent sein – die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch nicht alle Unternehmen schaffen das. Sie haben zwei Optionen: Eine Strafe zahlen oder Emissionsrechte nachkaufen. Von letzterem können E-Auto-Halter, die CO2-Emissionen einsparen, finanziell profitieren.

Was kann der Halter überhaupt verkaufen?

Konkret handelt es sich dabei um die eingesparte Strom- bzw. CO2-Menge. Hier kommt es nicht auf individuelle gefahrene Kilometer oder die geladene Strommenge an, sondern es wird ein pauschaler Schätzwert angerechnet. Zuständig für die Überprüfung der Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom auf die THG-Quote und das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen ist das Umweltbundesamt. Die Emissionsrechte kann der E-Auto-Halter dann über Dienstleister – zum Beispiel den ADAC oder Start-Up-Unternehmen – verkaufen lassen.

Wie funktioniert der Verkauf?

Um bürokratische Hürden zu vereinfachen, kommen Dienstleister in Form von Zwischenhändlern ins Spiel. Diese sind online leicht zu finden. Für den Verkauf der eingesparten Treibhausgase können sich Verbraucher auf der jeweiligen Website registrieren und ihren Fahrzeugschein hochladen – ein Smartphone-Foto reicht hier oftmals schon. Der Zwischenhändler prüft die Unterlagen und reicht beim Umweltbundesamt einen Antrag zur Zertifizierung der eingesparten CO2-Emissionen ein. Im Anschluss werden die Unterlagen an den Zoll übergeben. Der Zwischenhändler verkauft die Zertifikate danach in größeren Bündeln an quotenpflichtige Mineralölkonzerne.

Wie viel Geld können Verbraucher verdienen?

Viele Dienstleister werben mit Prämien bis zu 360 Euro. Den genauen Betrag, der erzielt wurde, erfahren Privatpersonen aber erst nach dem Verkauf. Grund dafür sind die schwankenden Preise am Markt. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle: Angebot und Nachfrage, die gesetzliche Vorgabe zur CO2-Einsparung und auch die Höhe der zu tätigenden Strafzahlungen pro nicht-eingesparter Tonne CO2. Ebenso der Wert der CO2-Emission des Ladestroms. Pro Fahrzeug kann die Prämie jährlich ausgezahlt werden. Viele Anbieter nehmen bis zum 28. Februar sogar noch rückwirkend für 2022 Anträge entgegen. Dabei bieten sie verschiedene Auszahlmodelle mit Flex- oder Festbeträgen sowie Sofortauszahlungen an.

Für welche E-Fahrzeuge gilt die Regelung?

Für die Prämie kommen sowohl E-Pkw der Klasse M1 als auch Zweiräder wie beispielsweise E-Roller oder E-Leichtnutzfahrzeuge in Frage. Die Regelung gilt ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge, nicht jedoch für Hybride. Wichtig ist: Der Antragsteller muss Halter des Autos sein. Auch Besitzer einer eingetragenen Ladestation können die Prämie beziehen.

Worauf müssen Verbraucher achten?

Die Prämie ist unabhängig von Umweltbonus und Innovationsprämien. Auch versteuert werden muss sie nicht. Bei Gebrauchtwagen kann es aber vorkommen, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug bereits registriert und die Prämie bezogen hat. Neubesitzer können diese dann erst ab dem folgenden Kalenderjahr beziehen. Auch bei den Dienstleistern gibt es Unterschiede zu beachten. „Es gibt nicht nur kommerzielle Zwischenhändler, die lediglich verkaufen und dafür eine Provision einhandeln, sondern auch solche mit gemeinnützigem Charakter“, sagt Stefan Hoffmann von der Verbraucherzentrale NRW. Finanziell springe für Privatverkäufer dabei nichts raus, stattdessen fließe das Geld beispielsweise in den Umweltschutz. Verbraucher sollten sich zudem genau die Vertragsbedingungen der Händler durchlesen und vergleichen.

Wie viel Umweltschutz steckt in der Regelung?

Durch den Erwerb der Emissionrechte von Privatleuten können Mineralölkonzerne sich das Recht erkaufen, mehr CO2 in die Umwelt auszustoßen, als gesetzlich vorgeschrieben. Was der E-Auto-Halter also eingespart hat wird an andere Stelle negativ kompensiert. Auch Greenpeace äußert Bedenken. „Wir sehen diese Regelungen kritisch, weil sie die Hauptverantwortlichen für die Verschmutzung aus der Verantwortung nehmen, schnell umzustellen“, sagt Benjamin Stephan von Greenpeace. Deutlich problematischer seien aber die Quoten für Agrosprit. Auch diese könnten sich Mineralölkonzerne anrechnen lassen, obwohl dafür Nahrungsmittel im Tank landen und ihre Emissionseinsparungen umstritten sind.

Heißt das also, private E-Auto-Halter sollten ihre Zertifikate nicht verkaufen?

Wer moralische Bedenken gegenüber dieser Praxis hat, könnte gewillt sein, seine Quote nicht zu verkaufen. Auf Mineralölkonzerne dürfte das jedoch wenige Auswirkungen haben. „Wenn Privatleute zu wenige Verschmutzungsrechte verkaufen, werden die verbleibenden eingezogen und weiterveräußert“, so Greenpeace. „Die Logik, nicht zu verkaufen, damit Ölkonzerne nicht die Quote bekommen, funktioniert also nicht – weil diese dann von staatlicher Seite weitergegeben werden kann.“ Zumindest in der Theorie. Laut Umweltbundesamt stimmt es, dass die Bundesregierung das Recht zur Auktionierung hätte. Davon wurde aber bisher kein Gebrauch gemacht und bisher sei auch nichts in die Richtung geplant. Unterm Strich passiert bei einem Nicht-Verkauf also nichts.

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