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So berechnet man alle Steuern fürs Wohnmobil

Steuern? Für viele ein lästiges Thema. Allerdings ist es für Reisemobilbesitzende hilfreich und finanziell von Vorteil, sich einigermaßen auszukennen. promobil klärt die wichtigsten Fragen in puncto Wohnmobil-Steuer.

In diesem Artikel:

Das Wohnmobil steht sinnbildlich für viele angenehme Dinge wie Reisen, Freiheit und Urlaub. Allerdings müssen sich Reisemobilbesitzende und Kaufinteressierte auch mit den etwas unangenehmeren Themen beschäftigen, die mit ihrem liebsten Hobby verbunden sind – beispielsweise mit dem Thema Steuern.

Gemeinsam mit der Steuer-Expertin Pia Peschel von der RTS Steuerberatung in Leinfelden-Echterdingen beantwortet promobil wichtige Fragen, die sich in puncto Reisemobil und Steuern ergeben. Die Antworten sind nicht nur für Privatpersonen interessant und nützlich, sondern auch für die, die ihr Fahrzeug geschäftlich nutzen.

1. Wann handelt es sich bei meinem Fahrzeug um ein Wohnmobil?

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Ein Wohnmobil muss Platz zum Sitzen, Kochen und Schlafen bieten. Außerdem sollte Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände vorhanden sein.

Ein Fahrzeug der Klasse M1 (das sind laut Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgestattet sind), das aufgrund seines Zweckes, nämlich dem Verreisen, die sogenannte Aufbauart SA trägt, gilt dann als Wohnmobil, wenn es die folgende Ausstattung besitzt:

  • Tisch und Sitzgelegenheit
  • Schlafmöglichkeit, die tagsüber auch als Sitz dienen kann
  • Kochgelegenheit
  • Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände

Diese Ausstattungskomponenten müssen im Wohnbereich des Fahrzeugs fest angebracht sein. Eine Ausnahme gilt für den Tisch, der leicht entfernbar sein darf.

2. Wie berechne ich die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?

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Das Gesamtgewicht des Mobils fließt in die Steuerberechnung ein.

Für die Kfz-Steuer wird das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils benötigt, das Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein finden. Mithilfe der Emissions-Schlüsselnummer, die ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht, können Sie die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils ermitteln. Ausschlaggebend sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer. Achten Sie dabei auf die Grenze des zGG – bei einem Wohnmobil bis 2.800 Kilogramm zGG kann sich bei gleicher Schlüsselnummer eine andere Schadstoffklasse ergeben als bei einem Fahrzeug über 2.800 kg.

Ausgehend von der Schadstoffklasse wird der entsprechende Steuersatz dann je angefangene 200 Kilo des zGG einmal fällig. Allerdings gilt für die ersten 2,000 Kilogramm ein höherer Steuersatz als für das Gewicht, das darüber hinausgeht. So fallen etwa für ein Wohnmobil der Schadstoffklasse S4 für die ersten zehn 200-Kilo-Schritte je 16 Euro an, für alle weiteren je 10 Euro. Bei Wohnmobil-Oldtimern, also Mobilen mit H-Kennzeichen, gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro. Wer die Steuer für sein eigenes Wohnmobil berechnen will, der findet hier im Internet unter die entsprechenden Tabellen zur individuellen Berechnung.

  • Beispiel: Bei einem Wohnmobil mit der Schlüsselnummer 35 und einem zGG von 3,5 Tonnen liegt die Schadstoffklasse S4 vor. Die Steuer errechnet sich damit wie folgt:
    • Für die ersten 2.000 kg: (2000 : 200 = 10) 10 x 16 = 160 Euro
    • Für die restlichen 1.500 kg (1500 : 200 = 7,5) 8 x 10 = 80 Euro
    • Somit werden jährlich Steuern in Höhe von 240 Euro fällig.

3. Was passiert, wenn ich mein Wohnmobil vermiete?

Wenn Sie Ihr ansonsten privat genutztes Campingfahrzeug nur gelegentlich vermieten, sind Sie nicht zwangsläufig Unternehmer. Die nicht-unternehmerischen Gesamtumstände sind im Einzelfall zu prüfen. Dabei ausschlaggebend ist zum Beispiel:

  • nicht mehrere Wohnmobile im Privatbesitz zu haben
  • die tatsächliche Vermietungsdauer
  • eine geringe Kundenzahl
  • die Höhe der Einnahmen
  • keine besonders hergerichtete Garage zu besitzen
  • die eigens für die Vermietung an Fremde abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • nicht so vorzugehen wie ein gewerblicher Vermieter (etwa durch Unterhalten eines Büros oder Werbemaßnahmen)

Alle Vermietungseinkünfte sind in der privaten Einkommensteuer unter den sogenannten sonstigen Einkünften (§22 Nr. 3 EStG) anzugeben und werden versteuert. Liegen die Einkünfte im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 256 Euro, dann fällt für die private Vermietung keine Einkommensteuer an.

Übrigens: Als privater Wohnmobileigentümer können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Unternehmerisch tätige Reisemobilinhaber können dagegen einen Vorsteuerabzug aus dem Kauf und der Unterhaltung des Wohnmobils geltend machen.

4. Kann ich mein Reisemobil als Firmenwagen benutzen?

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Das Reisemobil als Firmenwagen? Ist möglich. Führen Sie ein Fahrtenbuch, andernfalls erfolgt die Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung.

Sie sind beruflich viel unterwegs, müssen schnell beim Kunden vor Ort sein und möchten hohe Hotelkosten vermeiden? Dann liegt der Gedanke an ein Wohnmobil als Geschäftsfahrzeug nahe. Sie müssen das Wohnmobil zu mindestens zehn Prozent betrieblich nutzen, damit es als Firmenwagen gelten kann.

Falls Sie sich dafür entscheiden: Achten Sie auf den Nachweis für die betriebliche Nutzung – am besten führen Sie ein Fahrtenbuch, in dem die privaten sowie die betrieblichen Fahrten dokumentiert sind. Ebenfalls wichtig: Das Fahrtenbuch muss formell und inhaltlich korrekt geführt sein, damit es vom Finanzamt anerkannt wird. Andernfalls erfolgt die Versteuerung über die Ein-Prozent-Regelung. Das bedeutet: Ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs muss versteuert werden.

Als kleiner oder mittlerer Betrieb können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, für das Wohnmobil einen Investitionsabzugsbetrag bilden und dadurch den Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung senken. Das Wohnmobil muss dazu allerdings zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden, was Sie ebenfalls durch ein Fahrtenbuch nachweisen müssen.

5. Ist mein Wohnmobil eine Zweitwohnung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhalten, können Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung innerhalb bestimmter Grenzen als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein Wohnmobil kann als zweite Wohnung gelten, sofern es fest vor Ort steht.

Falls Sie das Campingfahrzeug auch für die Wochenendheimfahrt verwenden, kann vom Führen eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort nicht die Rede sein. Bestenfalls erbringen Sie einen Nachweis, dass das Mobil nicht bewegt wird, zum Beispiel in Form von Bahntickets für die Heimfahrt oder Rechnungen vom Stellplatzbetreiber mit Dokumentation der Standzeit. Dann können Sie, zumindest anteilig, Kosten für Miete, Versicherung oder Heizung in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

6. Kann ich die Anschaffungskosten für mein Mobil von der Steuer absetzen?

Falls Sie Ihr Wohnmobil als Firmenwagen nutzen möchten, müssen Sie dieses im Anlagevermögen ausweisen. Die Anschaffungskosten können per Abschreibung monatlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen.

7. Wie lange muss ich mein Wohnmobil abschreiben?

Die Nutzungsdauer für Wohnmobile beträgt acht Jahre. Dies ist in der sogenannten AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter im Sinne des §7 Abs. 1 EStG festgelegt. Eine kürzere Nutzungsdauer können Sie nur dann zugrunde legen, wenn glaubhafte Gründe vorliegen oder wenn Sie das Wohnmobil gebraucht gekauft haben.

8. Kann ich die laufenden Kosten für mein Reisemobil steuerlich absetzen?

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Reparaturkosten an einem betrieblich genutzten Wohnmobil können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Aus dem Fahrtenbuch ergibt sich, wie hoch die absetzbaren Kosten sind.

Kosten wie Steuer, Versicherung, Tank- und Reparaturkosten Ihres Reisemobils, das Sie als Firmenfahrzeug nutzen, können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Die Höhe der absetzbaren Kosten ergibt sich aus dem Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung laut Fahrtenbuch.

Fazit

Wie viel Steuer wird fürs Wohnmobil fällig? Kann man den Camper als Zweitwohnung oder Firmenwagen nutzen? Und was lässt sich von der Steuer absetzen? Mit den Tipps von promobil wissen Sie Bescheid übers Thema Steuern fürs Campingfahrzeug.

Hier finden Sie alle Infos zur richtigen Wohnmobil-Versicherung noch mehr Basiswissen rund ums Reisemobil.

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