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Schnelllader an Tankstellen ab 2028 Pflicht?

Per Gesetz sollen Tankstellenbetreiber hierzulande gezwungen werden, Ladestationen zu errichten. Nicht alle Betreiber finden das gut.

Ab 2028 sollen größere Tankstellenbetreiber verpflichtend Schnellladesäulen bereitstellen. Es gibt aber Ausnahmemöglichkeiten, wie aus dem Entwurf zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hervorgeht, den das Bundesverkehrsministerium am 21. Mai an Verbände geschickt hat.

Die grundsätzliche Einigung in der Ampelkoalition, den Bau von Ladeinfrastruktur an Tankstellen mit einer Verpflichtung voranzutreiben, war bereits im März dieses Jahres erfolgt. Die Pflicht soll den notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich ankurbeln. Das Vorhaben ergänzt die im Rahmen des „Deutschlandnetzes“ vorgesehenen Ausschreibungen.

Tankstellen würden bei der Gewährleistung der Mobilität eine Schlüsselrolle einnehmen und seien in besonderem Maße geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zu leisten, schreibt das Verkehrsministerium im Entwurf. Im vergangenen Jahr verfügten demnach nur drei Prozent aller Tankstellen über Schnellladesäulen.

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Energiewende Die Ladesäulen-Pflicht betrifft erst einmal nur Unternehmen mit mindestens 200 Standorten, also große Ketten wie die von Shell. Sie sollen ab 2028 mindestens eine Schnellladesäule mit einer Leistung von 150 kW errichten. Foto: Shell

Wie bereits bekannt war, greift die Pflicht nur für Betreiber mit mindestens 200 Standorten, also die größeren Ketten. Trotz dieser Beschränkung geht das Ministerium davon aus, dass rund 60 Prozent der insgesamt rund 14.000 Tankstellen vom Gesetz erfasst werden. Dort sollen die Betreiber ab 1. Januar 2028 mindestens einen Schnellladepunkt mit einer Leistung von 150 kW errichten. Laut Gesetzentwurf könnten durch die Auflage zusätzliche 8.000 Schnellladepunkte entstehen. Die Gesamtkosten für die betroffenen Betreiber beziffert das Verkehrsministerium auf 430 Mio. Euro.

Ausnahmeregelungen vorgesehen

Der Gesetzentwurf sieht dabei Ausnahmeregelungen für die Betrei ber in Form eines Flexibilisierungsmechanismus vor. Die Betreiber müssen dabei an 50 Prozent der betroffenen Standorte die Ladesäulen nicht unmittelbar bauen. Alternativ können sie diese in einer Entfernung von maximal 1.000 Meter errichten oder aber an einem anderen Standort mehr als einen Ladepunkt bereitstellen. Das Ministerium will damit wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiber sowie örtlichen Besonderheiten begegnen, schreibt es.

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In Kooperation mit dem Branchendienst energate.

Zu erwarten ist, dass die Unternehmen den Ladesäulenzubau auf stark frequentierte Standorte fokussieren. Ausnahmen gibt es zudem, wenn sich vor Ort nur zu hohen Kosten ein Netzanschluss mit der geforderten Leistung bereitstellen lässt. Betreiber können in diesem Fall laut Entwurf auch einen Pufferspeicher errichten, der zusammen mit einem Netzanschluss von 30 kW eine Leistung des Ladepunktes von 150 kW für eine Stunde ermöglicht.

Ablehnung vom Mineralölverband

Trotz der vorgesehenen Ausnahmen weisen Tankstellenbetreiber die Pläne des Ministeriums zurück. Vom Branchenverband Uniti heißt es auf Nachfrage, er lehne die im Referentenentwurf vorgesehene Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zur Errichtung von Schnellladesäulen ab 2028 „in Gänze ab“. Die Position werde der Verband im anstehenden Verfahren ausführlich begründen, hieß es weiter. Für die ersten Stellungnahmen haben die Verbände dabei nur Zeit bis zum 23. Mai. Das Ministerium hatte die kurze Frist bereits vorab angekündigt.

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