In Deutschland ist vorgeschrieben, dass bis auf wenige Ausnahmen nur links überholt werden darf. Schlängelt sich ein Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbei, überholt er dabei zwangsläufig viele Verkehrsteilnehmer unzulässigerweise rechts. Theoretisch wäre es für Motorradfahrer erlaubt, links am Stau vorbeizufahren. Das würde als gültiges, linksseitiges Überholen gelten. In der Praxis ist das jedoch kaum realisierbar. Ein Motorradfahrer kann kaum den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu den zu überholenden Fahrzeugen einhalten, ohne dabei die linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Die Rettungsgasse ist für Einsatzfahrzeuge reserviert. Hier dürfen nur Polizei, Krankenwagen oder die Feuerwehr fahren.
Es kommen zwar immer wieder Diskussionen auf, ob die Rettungsgasse nicht auch für Motorradfahrer im Stau freigegeben werden sollte. Allerdings spricht viel dagegen. Beispielsweise könnte die Freigabe dazu führen, dass Pkw-Fahrer den Motorradfahrern folgen würden. Damit wäre der Gedanke der Rettungsgasse hinfällig.
imago images / Sammy Minkoff
Welche Strafen drohen Motorradfahrern?
Schlängeln Sie sich als Motorradfahrer durch einen Stau, können Sie wegen verschiedener Vergehen belangt werden – und es kann teuer werden, wenn Sie erwischt werden. Rechtswidriges Überholen auf der rechten Seite kostet auf der Autobahn 100 Euro. Zudem gibt es hier einen Punkt in Flensburg.
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