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Luxus-BMW beschlagnahmt, Raser fuhr mit Leihauto weiter

luxus-bmw beschlagnahmt, raser fuhr mit leihauto weiter

Dieser BMW 530I mit rund 250 PS wurde beschlagnahmt und steht nun bei einem Abschleppdienst in Ansfelden.

Nun hat es also auch in OÖ den Ersten erwischt! Am späten Mittwochabend wurde einem Raser der Wagen weggenommen. Er fuhr per Leihwagen weiter.

Es war um 21.15 Uhr, als eine AGM-Streife (sie ersetzen Grenzpolizisten) in Sattledt (Bez. Wels-Land) auf die Westautobahn (A1) in Richtung Wien auffuhr.

Wenige Augenblicke später raste ein weißer BMW 530i mit extrem hoher Geschwindigkeit an der Streife vorbei. Per Funk forderten die Beamten Verstärkung an. Und hatten Glück. Kollegen der Polizeiinspektion Haid “blitzten” gerade auf Höhe Sipbachzell mit einem Lasermessgerät.

“Die Messung hat 223 km/h netto ergeben”, so Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung OÖ, im Gespräch mit “Heute”. Der Lenker dürfte also, die Messtoleranz von drei Prozent nicht abgezogen, mit 230 km/h gefahren sein. Damit hatte der Serbe aus der Schweiz die 130er-Beschränkung um satte 93 km/h überschritten. Beim Autobahnrastplatz Allhaming wurde der Lenker dann schließlich gestoppt.

Die Beamten wussten, was das bedeutet. Ab 50 km/h Überschreitung ist der nächste Schritt der Führerscheinentzug. Das Dokument wurde dem 36-Jährigen sofort abgenommen. Und ab 90 km/h ist laut der jüngsten Novelle auch eine Beschlagnahmung des Wagens vorgesehen.

Der Lenker und seine drei Beifahrer mussten an Ort und Stelle die Autoschlüssel abgeben. Nach “Heute”-Informationen organisierten sich die vier dann ein Auto von einer Leihwagenfirma, um damit weiter nach Wien zu fahren. Der Raser selbst durfte den Wagen natürlich nicht lenken, er hatte ja keinen Schein mehr.

Wie geht es nun weiter? Offiziell hat die Bezirkshauptmannschaft nun zwei Wochen Zeit, um die Eigentumsverhältnisse rund um den Wagen zu klären. Und um zu prüfen, was mit dem  Pkw passiert. Wenn nämlich aufgrund von Vorstrafen und des Persönlichkeitsbildes des Täters zu befürchten ist, dass weiterhin Geschwindigkeitsüberschreitungen extremsten Ausmaßes begangen werden, kann die Behörde in letzter Konsequenz auch ein sogenanntes Verfallsverfahren einleiten.

Die Republik hortet diese verfallenen Fahrzeuge aber nicht, laut StVO-Novelle sind sie “bestmöglich zu verwerten”. Heißt: sie werden versteigert. 70 Prozent des Erlöses fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu, der Rest geht an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Behörde im jeweiligen Strafverfahren zu tragen hatte.

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