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Kunde will Tesla zurückgeben: Autobauer weigert sich wegen alter Vertragsklausel

kunde will tesla zurückgeben: autobauer weigert sich wegen alter vertragsklausel

Die Ausmaße des Cybertrucks werden einem Kunden zum Verhängnis.

Tesla-Kunde Blaine Raddon hatte voller Begeisterung einen Cybertruck vorbestellt. Nun befindet er sich jedoch in einer schwierigen Lage: Nach monatelangem Warten erhielt er schließlich sein Fahrzeug, doch als er es in seiner neuen Wohnanlage parken wollte, stellte er fest, dass der Truck viel zu groß für seinen Parkplatz war.

Raddon teilte seinen Frust auf der Social-Media-Plattform X (früher Twitter und in Besitz von Tesla-Chef Elon Musk) mit. Tesla weigere sich, das Fahrzeug zurückzukaufen oder ihm den Weiterverkauf zu gestatten, erklärt er in einem Post. Raddon zufolge war ihm bei der Bestellung des Cybertrucks nicht bewusst, dass dieser so groß ist. Zudem sei ihm nicht klar gewesen, dass er Schwierigkeiten haben würde, das Fahrzeug in seinem neuen Zuhause zu parken.

Nachdem sich seine Lebensumstände geändert hatten (Raddon und seine Frau haben sich getrennt und er ist in eine neue Wohnung gezogen), stellte der Tesla-Käufer fest, dass der Cybertruck nicht in seine neue Parklücke passte. Trotz mehrerer Versuche, eine Lösung zu finden, darunter ein Rückkauf oder ein Tausch gegen ein kleineres Fahrzeug, blieb Tesla bei seiner strikten Haltung und berief sich auf die Vertragsklausel.

Cybertruck passt nicht in neuen Parkplatz: Tesla interessiert’s nicht

Wie Business Insider berichtet, beschrieb der Cybertruck-Besitzer seine Situation ausführlich in einer E-Mail-Korrespondenz mit einem Tesla-Manager in Salt Lake City. Raddon bat um eine von vier möglichen Lösungen: Rückabwicklung des Kaufs, Tausch gegen ein kleineres Modell, Rückkauf durch Tesla oder Erlaubnis zum privaten Weiterverkauf ohne Gewinnabsicht.

Der Tesla-Manager lehnte all diese Vorschläge jedoch ab und verwies auf den Vertrag, der eine Weiterverkaufserlaubnis nur in Ausnahmefällen nach schriftlicher Zustimmung von Tesla vorsieht. Raddon betonte in seiner Kommunikation, dass er nicht versuche, Profit zu machen, sondern lediglich eine Lösung für seine unglückliche Situation suche.

Cybertruck-Kaufvertrag hat Tücken: Besitzer hofft auf Teslas Kulanz

Das Kernproblem liegt an einer speziellen Klausel des Kaufvertrags für den Cybertruck, den Raddon bei der Auslieferung unterschrieben hatte. Die Klausel besagt, dass der Besitzer das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nicht weiterverkaufen darf. Wird diese Regelung missachtet, droht Tesla mit einer Strafe von bis zu 50.000 US-Dollar (etwa 46.000 Euro) oder dem Einbehalt des Erlöses aus dem Verkauf – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Außerdem behält sich Tesla das Recht vor, dem Besitzer zukünftige Fahrzeugkäufe zu verweigern.

Trotz seines Verständnisses für die Vertragsbedingungen empfindet Raddon die Weigerung Teslas als ungerecht und nicht im Sinne des Vertrags. Er steht nun vor einer ungewissen Zukunft mit seinem zu großen Cybertruck.

Obwohl er keine rechtlichen Schritte gegen Tesla einleiten will und sich weiterhin an die Regeln hält, hofft er auf eine einvernehmliche Lösung. Bis dahin bleibt der Cybertruck ein tägliches Hindernis in seinem neuen Zuhause.

Tesla hat sich zu diesem Fall bisher nicht öffentlich geäußert. Die Situation verdeutlicht jedoch, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen bei solchen Käufen genau zu prüfen und die praktischen Aspekte des Besitzes eines Fahrzeugs zu bedenken, zumal eines solch großen wie des Cybertrucks.

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