Alkohol am Steuer nimmt nach wie vor einen hohen Stellenwert im öffentlichen Diskurs ein. Bei jedem neuen Zwischenfall wird die Frage nach einem absoluten Alkoholverbot aufgeworfen. Nun plant die Regierung, den Grenzwert für Cannabiskonsum am Steuer deutlich anzuheben.
Regierung hebt Grenzwert für Cannabis am Steuer massiv anBildquelle: Smarteless / shutterstock.com
In Deutschland dürfen Verbraucher Cannabis seit dem 01. April legal konsumieren. Auch Anbau und Besitz sind für Volljährige erlaubt. Ein neuer Meilenstein in der polarisierenden Debatte rund um die Legalisierung der Droge. Doch die neuen Regelungen gelten bisher nicht in allen Alltagslagen. Insbesondere die Frage rund um den Cannabiskonsum im Straßenverkehr ist noch offen. Nun hat eine unabhängige Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) einen neuen THC-Grenzwert erarbeitet.
Neuer THC-Grenzwert vorgestellt
Bisher gab es keinen gesetzlich verankerten Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC, Wirkstoff von Cannabis) im Straßenverkehrsgesetz. In der Praxis legte die Rechtsprechung jedoch einen Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum zugrunde – inklusive Messtoleranz. Dieser Grenzwert soll nun auf 3,5 ng/ml THC angehoben werden. Eine massive Steigerung, welche die Experten-Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei auf mehrere relevante Aspekte zurückführt.
Wie aus einer Pressemeldung des BMDV hervorgeht, würde es sich bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum zunächst einmal um einen konservativen Ansatz handeln. Den vom Risiko sei dieser Wert mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Ferner sollen die neuen Regelungen nur diejenigen treffen, bei denen der Cannabiskonsum einerseits in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte. Und andererseits die Wahrnehmung des Fahrers im verkehrssicherheitsrelevanten Ausmaß beeinträchtigte. Beide Aspekte ließen sich bisher nur schwer voneinander trennen, da THC bei regelmäßigem Konsum tagelang nachweisbar ist. Folglich war die Schwelle von 1,0 ng/ml THC im Blutserum schnell überschritten.
Reaktionen aus der Automobilbranche
Nach Auffassung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) seien die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC ausgereizt. Im Allgemeinen vertritt ADAC die Meinung, dass Personen unter der Wirkung von Cannabis keine Kraftfahrzeuge führen sollten.