E-Scooter
Bei der Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass der E-Scooter stark aufgemotzt war. Er war mit einem sogenannten „Dualmotorsystem“ (2x 1.500 Watt) ausgestattet, wobei der Scooter eine kurzzeitige Motorleistung von 11 PS eine maximale Fahrgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h erreichen kann.
In dem Fall hätte der 18-Jährige eine Lenkerberechtigung der Klasse A1 für Kleinmotorräder gebraucht. Diese besaß er aber nicht. Auch Zulassung sowie eine Haftpflichtversicherung für den aufgepimpten E-Scooter fehlten. Deshalb durfte der junge Mann auch nicht weiterfahren. Es erwarten ihn mehrere Anzeigen wegen unterschiedlicher Übertretungen.
Polizei warnt vor aufmotzten E-Scootern
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, derart leistungsstarke E-Scooter ohne die notwendigen Dokumente bzw. Zulassungen im Straßenverkehr zu verwenden. Sogenannte „Klein- und Miniroller“ (§ 88b StVO) dürfen eine Maximalleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Beim Lenken von derartigen E-Scootern gelten die Verhaltensbestimmungen von Fahrrädern im Sinne der StVO. Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist also verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen im Falle einer Kontrolle Anzeigen und dementsprechend hohe Strafen.