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Die Gesetzeslage: Tuning und alles rund um’s Rad!

die gesetzeslage: tuning und alles rund um’s rad!

Beim Tuning werden in der Regel oft Rad und Reifen angepasst oder generell andere Kombinationen verbaut. Anpassungen müssen aber stets einer gewissen Norm entsprechen und ggf. typisiert werden. Ein erhöhtes Risiko besteht besonders bei Billigproduktionen von Reifen & Felgen, die entweder auf schlechtes oder auf fehlerhaftes Material zurückzuführen sind. In einigen Fällen wird beispielsweise an Kautschuk gespart, um Reifen günstig anbieten zu können. Ferner ist das Leben des Fahrers und aller anderen Verkehrsteilnehmer bei nicht zertifizierten Produkten – wie den Felgen – in Gefahr. Kommt es zu einem Felgenbruch, hätte das erhebliche Folgen, primär bei hohen Geschwindigkeiten. Deswegen werden weltweit Prüfungen und Belastungstests durchgeführt, bevor der Reifen oder die Felge in den Handel kommen. So sollen Billigräder & Plagiate per Gesetz keine Chance haben.

Komplikationen bei der Zulässigkeit

  • Ein Dokument, das als Nachweis gelten soll, existiert nicht.
  • Mindest- bzw. Höchstabstände des Rades werden nicht ordnungsgemäß eingehalten und können ein Schleifen am/im Radkasten oder anderen Bauteilen verursachen (Stichwort Freigängigkeit).
  • Ein Überstehen der Räder aus dem Radkasten. Die vorgeschriebene Radabdeckung ist nicht gewährleistet.
  • Der Verwendungsbereich ist für das Fahrzeug unzulässig.

die meistgestellten Fragen

  • Felgen und Sportfedern sind eingetragen und verbaut. Muss ich meine Winterräder, die Serie sind, auch eintragen lassen?
    Wenn die Serienfelgen eine andere ET besitzen als die Felgen aus der Änderungsabnahme, dann kann es durch die Tieferlegung des Fahrzeuges zu Komplikationen kommen. Um die Freigängigkeit der Serienräder garantieren zu können, wird angeraten, einen Sachverständigen oder zertifizierten Prüfer aufzusuchen, um den Sachverhalt begutachten zu lassen. Ist das der Fall, dann sollte man sich an den Fahrzeughersteller wenden um die nötigen Unterlagen für die Serienfelgen zu erhalten.

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  • Es sind nur 195er und 215er Reifen im Fahrzeugschein typisiert. Darf man trotzdem 205er-Reifen auf der Serienfelge fahren?
    Sollen andere als vom Fahrzeughersteller in den COC-Papieren freigegebene Reifengrößen auf die Serienfelge verbaut werden, ist das durch eine Einzelabnahme vielleicht möglich. Voraussetzungen: Die Größe der Reifen muss der zulässigen Toleranz des Abrollumfangs zum Serienreifen entsprechen. Auch muss die Kompatibilität von Reifenbreite & Maulweite der Felge vorliegen. Dazu darf man den Load- und Speedindex nicht vergessen. Auch muss der Reifen E-geprüft sein. Passt ein Wert nicht, besonders wenn er unterschritten wird, dann kann es zu Problemen mit den elektronischen Regelsystemen (z.B. ABS) kommen. Auch zeigt der Tacho dann vielleicht eine falsche Geschwindigkeit an. Soll also eine nicht freigegebene Reifengröße auf die Serienfelge, sollte man vorab mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.

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  • Ist nachträgliches Pulverbeschichten von Felgen per Gesetz erlaubt?
    Aufgrund der Erwärmung während des pulverbeschichtens kann sich das Material – im Falle von Leichtmetallfelgen, das Aluminium – verändern, sodass die Tragfähigkeit des Rades vielleicht leidet. Ohne eine erneute Radprüfung darf man mit diesen Felgen am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Das Problem: die Felge kann auch nicht mehr geprüft werden, da die Räderprüfung eine zerstörende Prüfung ist.

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Festigkeitsgutachten zählen nicht als Genehmigung – sie sind nur Momentaufnahmen!

Sie kann man nur zu einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO heranziehen, wenn der Radhersteller versichern kann, dass die Qualität der Fertigung der Betriebsfestigkeit der geprüften Felgen weiterhin entspricht.

Qualitätsnachweis

  • Experten empfehlen daher nur Autoteile zu kaufen, die über eine Teilegenehmigung / ein Teilegutachten verfügen. Essenziell sind dabei die Betriebssicherheit und die Stabilität der Felgen, um die Verkehrssicherheit für das Fahrzeug gewährleisten zu können.
  • Eine der häufigsten Auflagen ist die, dass immer die Freigängigkeit des Rades sichergestellt sein muss. Bereits ein leichtes Schleifen kann auf Dauer einen Reifenplatzer verursachen.
  • Weiter spielt die Radabdeckung eine bedeutende Rolle: Steine, Schmutz oder Eis könnten bei einer zu geringen Abdeckung andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug treffen und eventuell Bereiche wie die Windschutzscheibe beschädigen. Auch möchte man damit vermeiden, mit drehenden Rädern in Kontakt zu kommen. Daher müssen etwaige Auflagen immer beachtet und bauliche Anpassungen erfolgen.
  • Wichtig: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ein bestimmtes Rad muss nicht zwingend auflagenfrei sein! Auch hier müssen, falls Auflagen bestehen, die erwähnten Anpassungen unverzüglich erfolgen. Eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur mit späterer Eintragung in die Fahrzeugdokumente kann erforderlich sein. Das gilt auch für Rad-/Reifenkombinationen, die von den Abmessungen her der Serienbereifung bzw. den Serienrädern entsprechen.

Entscheidend ist oft die Einpresstiefe (ET)

Bei einer zu niedrigen ET würde das Rad vom Radkasten aus hinausragen. So kann es am Radkasten schleifen. Bei einer höheren Einpresstiefe würde es im Radhaus verschwinden und vielleicht innen an den Fahrwerksteilen schleifen. Grundsätzlich unterscheiden sich oft spezielle Tuningfelgen stark von den Serienrädern, was leider des Öfteren zu teils aufwendigen Auflagen am Fahrzeug führt.

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Fazit

  • Summa summarum muss einiges erfüllt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Teilegutachten beispielsweise müssen von zertifizierten Herstellern sein. Ferner ist es erforderlich, dass dementsprechende Hinweise und Regeln zur Kenntnis genommen werden und eine ordnungsgemäße Montage stattfindet. Weiter darf die Freigängigkeit des Rades niemals eingeschränkt sein. Sind diese Punkte erfüllt, steht einer Zulassung/Eintragung im Sinne der StVO nichts im Wege.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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