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Die einen sagen so, die anderen so ... - Wo darf ich mein Motorrad parken?

Wo ein Motorrad korrekt geparkt werden darf und wo nicht, ist ein heißes Eisen. Die Debatte erhielt mit der Verschärfung des Bußgeldkatalogs weitere Brisanz, denn Falschparkern drohen seither sogar Punkte. Die Ahndungspraxis in den Städten ist jedoch völlig unterschiedlich.

die einen sagen so, die anderen so ... - wo darf ich mein motorrad parken?

Die einen sagen so, die anderen so … – Wo darf ich mein Motorrad parken?

In MOTORRAD 1/2020 schilderte FUEL-Macher Rolf Henniges seine leidvollen Erfahrungen beim Motorradparken in Göttingen. Dort handelte er sich nämlich ein Knöllchen ein, weil er seine Maschine auf einem Gehweg parkte – ohne Behinderung, versteht sich. Rolf erinnerte im gleichen Atemzug daran, dass es beispielsweise in Stuttgart, Hamburg oder Köln durchaus toleriert wird, wenn das Motorrad auf dem Bürgersteig so abgestellt ist, dass es niemandem das Durchkommen erschwert – egal ob mit Kinderwagen, Rollator oder gar Rollstuhl.

E-Scooter dürfen auf Gehsteig parken

Apropos Durchkommen: Zunehmend werden Bürgersteige in Städten mit Anhäufungen von Elektro-Tretrollern verbarrikadiert. “Schaut da niemand hin oder ist man auf dem E-Bike-Hype-Auge blind?”, mag da manche/r fragen. Und sich nicht über folgende Antwort freuen: E-Scooter werden, genau wie beispielsweise Segways, als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft. Und da laut § 11 Abs. 5 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen die gleichen Parkvorschriften gelten wie für Fahrräder, dürfen die E-Scooter tatsächlich ganz legal auf dem Bürgersteig geparkt werden.

Im Gegensatz zu Elektrokleinstfahrzeugen gilt für Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder und Roller: Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tabu. Die fehlende Differenzierung zwischen vier- und zweirädrigen Kraftfahrzeugen in der StVO bedeutet letztendlich, dass Motorräder auf der Straße parken müssen oder auf gekennzeichneten Parkflächen einen ganzen eigenen Stellplatz belegen dürfen. Das finden Autofahrer wiederum nicht so prickelnd angesichts der allgemeinen Parkplatznot in den Innenstädten.

Kein Platzspar-Bonus beim Parkschein

Also steckt man als Motorradfahrer in der Klemme – es ist ja wirklich kaum sinnvoll, mit einem vergleichsweise kleinen Bike einen ausgewiesenen Pkw-Parkplatz zu blockieren und dafür auch in der Regel noch einen Parkschein ziehen zu müssen. Der ist dann am besten mit Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung zu befestigen – es empfiehlt sich dabei, den Kontrollabschnitt als mögliches Beweismittel aufzubewahren. Teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein – Platzspar-Bonus gibt es nicht. In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe – etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Generell ist es mit dem Zweirad zumeist etwas einfacher, als mit dem Auto einen passenden Stellplatz zu finden. Es ist wendig, sehr viel schmaler und kann platzsparend am Wegrand abgestellt werden. Die Krux dabei: Wer sein Motorrad auf dem Gehweg parkt, riskiert einen Strafzettel. Erlaubt ist dies lediglich bei entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen 315; blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung, sprich ausgewiesenen Zweirad-Stellplätzen. Diese sind jedoch in Großstadt-Vierteln mit hohem Parkdruck häufig von Autos in Beschlag genommen.

Es kommt auf die Behörden an

Und wie sieht es in der Praxis aus? Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Radfahrer behindert, wird dies mal geduldet, mal gnadenlos abgestraft – es kommt also ganz auf die lokal verantwortlichen Behörden an. MOTORRAD-Leser Helmut aus Aachen hat die Erfahrung gemacht: “Es gibt in den Städten eigentlich immer Flächen, auf denen Motorräder ohne zu behindern geparkt werden können. Das wird oft auch viele Jahre lang praktiziert.” Irgendwann gebe es dann eine Pensionierung oder eine Versetzung und der Verwaltungsposten werde neu besetzt. “Manchmal wollen sich diese Leute mit Vorgehensweisen, wie Rolf Henniges sie in Göttingen erlebt hat, dann ein Denkmal setzen”, vermutet Helmut. Er sei selbst vor 25 Jahren öfter in Göttingen gewesen: “Damals wurden wir Motorradfahrer dort in Ruhe gelassen.”

Thomas Grab, Sachgebietsleiter bei der Stuttgarter Verkehrsüberwachung sagt: “Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig. Das Parken auf dem Gehweg ist für Kraftfahrzeuge verboten”, sagt er. Bei Zweirädern zeige die Stadt Stuttgart jedoch eine gewisse Toleranz. In der nur etwa zehn Kilometer südöstlich gelegenen Kreisstadt Esslingen am Neckar sieht man das ganz anders – dort versteht man – selbst ohne Behinderung – mit auf dem Gehweg parkenden Motorrädern dagegen keinen Spaß und es werden rigoros Knöllchen verteilt.

Verwarnung, Bußgeld, Punkt in Flensburg

Und das kann inzwischen richtig teuer werden: Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt. Wird durch das falsch geparkte Kraftrad ein Unfall ausgelöst, stehen sogar 100 Euro auf dem Knöllchen.

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