Im ersten Quartal 2023 möchte die EU einige Änderungen zum Führerschein beschließen, auch die in Deutschland so beliebte B196-Regelung ist betroffen.
Bisher galt die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl B196 ausschließlich für Deutschland. Wer also, ohne Prüfung, seinen Autoführerschein erweiterte, um ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren zu dürfen, der war damit bisher nur auf der sicheren Seite, wenn er innerhalb Deutschlands unterwegs war.
B196 – so funktioniert’s
Ausführlich erklären wir euch die B196-Führerscheinerweiterung hier. In aller Kürze gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen 12 Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition bis 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg). Dreiräder: bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann außerdem legal bis zu 59 PS Spitzenleistung nutzen, denn das 11 kW-Limit gilt für die Dauer-Nennleistung.
Weitere EU-Änderungen zum Führerschein
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Der B196 soll EU-tauglich werden. Das ist absolut zu begrüßen, und das wird den 125er-Markt weiter befeuern.