- Hohe Strafen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss
- Grenzwerte sollen auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter gehoben werden
- ADAC rät weiterhin zu „Don‘t drive high!“
- Reaktionsfähigkeit unter Cannabis-Einfluss stark beeinträchtigt
Neue Grenzwerte kommen
Cannabis-Legalisierung: Wer high Auto fährt, muss mit hohen Strafen rechnen
Die Legalisierung von Cannabis wirft Fragen auf: Wie viel THC ist beim Fahren erlaubt und welche Strafen drohen bei Überschreitung?
Hohe Strafen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss
Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis kann Strafen von bis zu 3500 Euro nach sich ziehen, zusätzlich zu einem dreimonatigen Fahrverbot, Punkten und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – zumindest für Wiederholungstäterinnen und -täter. Aber auch Ersttäterinnen und -täter müssen einen Monat lang ihren Führerschein abgeben und mit einem dreistelligen Bußgeld rechnen.
Die Definition von „bekifft“ war in der Vergangenheit Gegenstand vieler Diskussionen. Laut bussgeldkatalog.org wurde jedem Fahrer und jeder Fahrerin, der oder die bis 2004 mit dem Cannabis-Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut beim Fahren erwischt wurde, unabhängig von der Menge, die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zum Alkohol mit der 0,5-Promille-Grenze, gibt es jedoch bisher keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert für den Konsum von Cannabis beim Autofahren. Derzeit orientiert sich die Rechtsprechung an einem umstrittenen Toleranzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum.
Grenzwerte sollen auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter gehoben werden
Das bedeutet, dass man ab dem neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm Cannabis am Steuer eine Ordnungswidrigkeit begeht. Die Strafen dafür sind wie folgt:
- Erstmaliger Verstoß: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
- Erneuter Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
- Wiederholter Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten samt MPU
- Mischkonsum mit Alkohol und Cannabis: Mindestens 1000 Euro, Punkte und Fahrverbot. Im Wiederholungsfall bis 3500 Euro
Quelle: ADAC, bussgeldkatalog.org
Hand eines Mannes mit Zigarette am Lenkrad.
ADAC rät weiterhin zu „Don‘t drive high!“
Die Kommission stellt fest, dass 3,5 Nanogramm THC vergleichbar sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt jedoch noch der alte Richtwert von 1,0 Nanogramm THC – und damit, wie einige Kritikerinnen und Kritiker bemerken, im Grunde eine Null-Toleranz-Grenze.
Das Thema ist unter Expertinnen und Experten umstritten. Der ADAC rät auf seiner Homepage dazu, auch im Falle einer möglichen Gesetzesänderung komplett auf das Autofahren zu verzichten, wenn zuvor Cannabis konsumiert wurde. Der ADAC unterstützt die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan ‚Don‘t drive high!‘ Verkehrsteilnehmende im Sinne der Sicherheit sensibilisieren möchte.
Reaktionsfähigkeit unter Cannabis-Einfluss stark beeinträchtigt
Cannabis kann, ähnlich wie Alkohol, die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigen. Es kann auch zu Halluzinationen und Angststörungen führen. Aber im Gegensatz zu Alkohol baut sich TCH nicht linear ab, wie Matthias Graw, leitender Professor des Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, gegenüber dem ADAC erklärt.
Der Konsum von Cannabis ist in dieser Hinsicht viel komplexer, die Verstoffwechslung beim Konsumierenden deutlich individueller als bei Alkohol. Zudem hängt die Wirkung und der Abbau stark davon ab, ob Cannabis geraucht oder gegessen wird. Bei letzterem tritt die Wirkung meist erst nach Stunden ein. Die Initiative rät daher davon ab, Auto zu fahren, selbst wenn die ersten Effekte bereits abgeklungen sind.
Bahnfahren ist da also eine deutlich sicherere Alternative. Aber auch dabei gibt es einiges zu beachten. (rku/jh)