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Bundeskartellamt bemängelt fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen

Laut Bundeskartellamt kommt der Wettbewerb bei öffentlichen Ladesäulen vielerorts nicht in Fahrt. Das könnte für Verbraucher spürbare Folgen haben.

bundeskartellamt bemängelt fehlenden wettbewerb bei ladesäulenBei der Suche nach öffentlichen Ladesäulen haben Verbraucher vielerorts kaum Auswahl, stellt das Bundeskartellamt fest. Foto: iStock.com/Ralf Hahn

Das Bundeskartellamt hat erhebliche Mängel auf dem Markt öffentlich zugänglicher Ladesäulen für Elektrofahrzeuge festgestellt. Das geht aus einer neuen Untersuchung der aktuellen Marktlage hervor, die die Behörde am 1. Oktober 2024 veröffentlichte. Demnach bemängelt das Bundeskartellamt insbesondere auf kommunaler Ebene einen fehlenden Wettbewerb unter den Anbietern. Grund sei, dass Kommunen öffentliche Flächen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. “Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt”, kritisiert der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

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Marktmacht in den Kommunen

In vielen lokalen Märkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladestrom. “Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen”, sagte Mundt bei Vorlage des Abschlussberichts zur Vermarktung öffentlicher Ladeinfrastruktur. “Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig.” Das wäre “durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen”.Marktstarke Anbieter verkaufen oft nicht nur ihren eigenen Strom, sondern lassen auch Autofahrer laden, die über eine Ladekarte Strom eines Dienstleisters kaufen. Den Preis legt aber der Betreiber der Ladesäule fest. Lokal dominierende Betreiber könnten den Preis für Konkurrenten so hoch ansetzen, dass sie vom Markt verdrängt werden, erklären die Wettbewerbshüter. Preisunterschiede an den Ladesäulen könnten auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise hinweisen.

Licht und Schatten an der Autobahn

Insbesondere auf kommunaler Ebene unterbleibe oft eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen. An den Autobahnen habe der Bund an einfachen Rastplätzen bessere Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen geschaffen. Das sei durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten “Deutschland-Netzes” gelungen. Bei den bewirtschafteten Rastanlagen dagegen sollen Parkplatzflächen insbesondere bei der Tank-&-Rast-Gruppe verbleiben. Hier bestehe ebenfalls die Gefahr, dass marktmächtige Stellungen entstehen.

Kartellamt greift noch nicht ein

Die Voraussetzungen für ein Eingreifen des Kartellamts seien aber aus heutiger Sicht nicht gegeben. Einzelne Preisüberhöhungen ließen noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien. Die Betreiber müssten ihre Investitionskosten decken, die Auslastung der Säulen sei teilweise sehr gering. Eingriffe in die Preisgestaltung könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmen. Und staatliche Maßnahmen für mehr Preistransparenz kämen unweigerlich auch den Anbietern zugute, warnen die Wettbewerbshüter: Sie könnten ihre Preise entsprechend koordinieren. Hilfreich wäre dagegen eine befristete Vergabe öffentlicher Flächen. (Mit Material der dpa.)

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