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„Black Box“ im Auto: Bald muss jeder Wagen einen Flugschreiber haben

Event Data Recorder

„Black Box“ im Auto: Bald muss jeder Wagen einen Flugschreiber haben 

Ab Mitte 2024 muss jeder Pkw eine „Black Box“ im Auto haben. Sie zeichnet Fahrdaten auf und speichert sie, um Unfallrekonstruktionen zu erleichtern.

Kassel — Die Einführung des „Event Data Recorder“ (EDR) durch eine EU-Verordnung könnte in Zukunft die Aufklärung von Unfällen erleichtern. Neue Fahrzeugtypen besitzen bereits seit Juli 2022 einen EDR. Ab dem 07. Juli 2024 gilt die Pflicht für alle neu zugelassene Pkws sowie für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1). Das Gerät ähnelt einer Black Box im Flugzeug. Der EDR sammelt Daten und ermöglicht ihre Auswertung. Doch auch dabei müssen alle Datenschutzgesetze eingehalten werden.

„Black Box“ im Auto: Event Data Recorder zeichnet Daten des Wagens auf

Eine neue EU-Verordnung macht es möglich: Das Auto zeichnet auf, was der Fahrende macht. Die aufgezeichneten Fahrzeugdaten werden jedoch nicht sofort gespeichert. Denn dafür muss eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten werden, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklärt. Das Gerät reagiert auf bestimmte Verhaltensweisen des Autos. Dazu zählen:

„Black Box“ im Auto: Welche Daten speichert der Event Data Recorder?

In den meisten Fällen gehört der EDR zum Airbagsteuergerät. In diesem werden bereits Daten gespeichert, die für das Auslösen des Airbags wichtig sind. Die Daten, die die Black Box speichert und die für eine Unfallrekonstruktion wichtig sind, betreffen die Fahrdynamik vor und nach einem Zusammenprall. Dazu zählen etwa die Geschwindigkeit, der Status der Bremse, die Motordrehzahl oder auch der Lenkwinkel.

Außerdem werden Informationen zu Rückhaltesystemen wie der Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer oder die Auslösezeit der Airbags gespeichert. Die Daten bleiben im Fahrzeug und werden nicht an Externe weitergeleitet.

„black box“ im auto: bald muss jeder wagen einen flugschreiber haben

Ein Unfall auf der B200. Ab Juli 2024 muss jeder neu zugelassene Wagen einen EDR besitzen, der bei Unfallaufklärungen helfen kann.

Laut der EU-Verordnung dürfen die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie Informationen zum Eigentümer oder Halter nicht gespeichert werden, wie merkur.de schreibt. Auf richterliche Anordnung oder durch die Staatsanwaltschaft dürfen die Daten verwendet werden. Ein Unfall-Sachverständiger wird dann damit beauftragt, den EDR auszulesen. Doch laut ADAC wird das Gerät nicht als Hauptquelle für ein Unfallgutachten verwendet. Das bedeutet, dass die Daten der Black Box nicht in jedem Fall benötigt werden.

Die verpflichtende Datenaufzeichnung ist nicht die einzige Änderung im Straßenverkehr durch die EU: Künftig sollen alle Autofahrende über 70 einen regelmäßigen Fahrtauglichkeitstest ablegen. (vk)

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