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Auto entgegen der Fahrtrichtung parken: manchmal ist es erlaubt

Die einzige freie Parklücke befindet sich entgegen der Fahrtrichtung – darf ich meinen Wagen trotzdem dort abstellen? Wir erklären die Rechtslage.

Es ist Ihnen bestimmt auch schon mal passiert: Sie sind auf der Suche nach einem Parkplatz und entdecken auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen freien Stellplatz. Die Versuchung ist dann groß, einfach über die Mittellinie zu fahren und entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Doch ist das überhaupt erlaubt?

auto entgegen der fahrtrichtung parken: manchmal ist es erlaubt

Meistens wird mit der Fahrtrichtung geparkt – aber geht es auch anders? © INSADCO/Imago

Linksparken erlaubt? Das sagt die StVO

Laut dem TÜV Nord ist das Linksparken verboten und wird mit 15 Euro Bußgeld geahndet. Das schreibt die StVO im § 12, Abs. 4 auch so vor. Damit sollen unnötige Rangiermanöver vermieden werden, die andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen könnten. Einzige Ausnahmen sind Einbahnstraßen oder wenn Straßenbahnschienen rechts verlegt sind – dann darf auch mal auf der linken Straßenseite geparkt werden.

Hätten Sie’s gewusst? So viel Zeit und Geld verschwenden die Deutschen beim Parken.

Falschparken: Was droht mir noch?

Falls Sie doch einmal beim Linksparken erwischt werden sollten, müssen Sie jedoch nicht automatisch damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das würde daran liegen, dass das Parken dort generell erlaubt sei, erklärt Felix Müller-Baumgarten, Verkehrsrechtsexperte des Auto Clubs Europa (ACE). Wenn Sie allerdings kein Bußgeld riskieren wollen, sollten Sie gemäß der StVO parken.

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Eine weitere Besonderheit gibt es laut Müller-Baumgarten bezüglich des Smarts: Oft würden Fahrer sich die Größe des Autos zunutze machen, um in engen Lücken quer zur Fahrtrichtung zu parken. Allerdings ist der Smart mit einer Länge von 2,70 Metern immer noch länger, als ein Fahrzeug breit sein darf. Somit ragt er entweder auf den Gehweg oder auf die Straße. Das bedeutet: Es kann ein Bußgeld geben, und zwar weil nicht platzsparend geparkt wurde. Auch wegen einer verkehrsbehindernden Parkweise kann es laut Müller-Baumgarten zu einem Bußgeld kommen. Es läge allerdings im Ermessen der Behörde, ob es tatsächlich verhängt wird.

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