Renault Zoe (2020) im Test
Bundesgerichtshof äußert sich kritisch zu Abschaltmöglichkeit nach Kündigung
Bis 2020 bot Renault eine Batteriemiete für seine Elektroautos an. So konnte man zum Beispiel den Zoe (Titelbild) entweder mitsamt des Akkus kaufen oder ohne; im zweiten Fall musste man eine Monatsrate für die Batterie zahlen. Nach einer Kündigung behielt sich Renault das Recht vor, die Batterie per Fernzugriff für eine Wiederaufladung zu sperren. Doch diese Vertragsklausel beurteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) kritisch.
VinFast VF e36
Auch der VinFast VF9 (alias e36) soll mit Batteriemiete angeboten werden
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagte gegen diese Bestimmung und war damit bisher erfolgreich: Die unteren Instanzen in Düsseldorf untersagten Renault die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Nun landete der Streit vor dem BGH, der am 26. Oktober sein Urteil verkünden will.
Ist das Ganze ein Spezialfall, der heute keine Relevanz mehr hat? Keineswegs. Zwar hat Renault seine Batteriemiet-Option vor rund zwei Jahren gestrichen, aber neue Anbieter aus Asien drängen auf den Markt, die gespannt auf das Urteil sein dürften.
Nio ET7: Auch diese Oberklasse-Limousine wird wohl mit Batteriemiete offeriert
Dazu gehört die chinesische Marke Nio, die ihre Batteriewechsel-Möglichkeit (und die damit verbundene Batteriemiete) als zentralen Wettbewerbsvorteil ansieht. Der Nio ET7 mit Wechselbatterie soll noch dieses Jahr starten. Und auch die vietnamesische Marke Vinfast will ihre ersten Elektroautos in Europa mit Batteriemiete offerieren. Zu den Argumenten für die Batteriemiete gehört, dass der Anschaffungspreis dann niedriger ist und dass der Hersteller das Risiko eines eventuellen Batterieproblems trägt.
Wenn die Abschaltmöglichkeit entfällt, könnten die Pläne von Nio und Vinfast zur Makulatur werden
Beide Argumente zählen aus Verbrauchersicht; insofern wäre es aus unserer Sicht traurig, wenn dieser interessanten neuen Option durch die Rechtsprechung ein Riegel vorgeschoben wird.
Denn wenn der Anbieter der Batteriemiete die Nutzung der Batterie nicht sperren darf, wenn der Käuferin oder der Käufer kündigt, dann entfiele wohl das Geschäftsmodell – dann könnte man einfach kündigen und die Batterie weiter nutzen. So bleibt zu hoffen, dass der BGH eine Möglichkeit findet, die Verbraucherrechte zu wahren und dennoch das Experiment Batteriemiete nicht zu beenden, bevor es richtig begonnen hat.
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Source: Automobilwoche