mid Groß-Gerau – Autofahrer müssen an Straßen, die an Wäldern und Feldern vorbeiführen, immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. HUK-Coburg / Hagen Lehmann
Mit vorausschauender Fahrweise lassen sich Unfälle häufig vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in kurzen Entfernungen und nicht einzeln sondern in Rudeln auf. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Die HUK-Coburg rät: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch.
Pro Jahr kommt es laut dem Deutschen Jagdverband deutschlandweit zu mehr als 200.000 unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Ebenfalls wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können.
Der Artikel “Unfallgefahr im Herbst: Wenn Hirsch und Co. die Straße queren” wurde am 23.09.2024 in der Kategorie News von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Ratgeber, Wildunfall, Versicherung, Straßenverkehr, Autofahrer, Unfall, Tiere, News, veröffentlicht.