- Der Allgemeinzustand sagt bereits viel aus
- Gebraucht ist nicht gebraucht – zwischen Rostlaube und Jahreswagen
- „Gekauft wie gesehen“ – ist diese Klausel gültig?
Ein Gebrauchtwagen macht auf den ersten Blick viel Sinn, denn gerade in den ersten Jahren ist der Wertverlust eines Autos besonders hoch. Zudem ist das Angebot an gebrauchten Pkws groß und sowohl bei Händlern als auch über den Privatverkauf lässt sich das Traumauto unkompliziert finden. Oft stellt sich dann vor dem Kauf nur die Frage, ob das Auto tatsächlich gut und günstig ist oder später zum teuren Loch ohne Boden wird.
Der Allgemeinzustand sagt bereits viel aus
Als Laie ist es aber natürlich unmöglich, den gesamten Zustand eines Autos einzuschätzen. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass Sie sich gegen Reparaturkosten versichern, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Sobald die Herstellergarantie abgelaufen ist, beginnen nämlich bei den meisten Autos die ersten Wehwehchen. Wenn die Reparaturkosten den Anschaffungspreis dann irgendwann übersteigen, war der Gebrauchtwagen kein wirkliches Schnäppchen mehr.
Gebraucht ist nicht gebraucht – zwischen Rostlaube und Jahreswagen
Ein gebrauchtes Auto muss sich nicht unbedingt von einem Neuwagen unterscheiden. Wenn Sie gezielt nach einem Jahreswagen suchen, ist die Kilometerzahl oft niedrig und der Zustand nach wie vor bestens. Das hat natürlich seinen Preis, ist im Vergleich zu einem Neuwagen aber dennoch günstiger.
„Gekauft wie gesehen“ – ist diese Klausel gültig?
Beim privaten Gebrauchtwagenkauf findet sich im Vertrag oft eine Klausel, mit der sich der Verkäufer vor späteren Ansprüchen absichern möchte. „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie besichtigt“ soll grundsätzlich besagen, dass der Käufer über alle Mängel informiert wurde und mit diesen einverstanden war. Diese Klausel ist zwar grundsätzlich gültig, betrifft aber nur offensichtliche Mängel. Eine große Beule auf der Motorhaube kann nach dem Kauf also nicht mehr beanstandet werden.
Ein versteckter Mangel kann aber trotz dieser Klausel noch beanstandet werden. Dabei handelt es sich um alle Schäden am Auto, die ein Laie bei einer Besichtigung nicht ausfindig machen kann und die auch nicht im Kaufvertrag aufgelistet wurden. So sollen Käufer bei privaten Deals vor hohen Reparaturkosten geschützt werden. Natürlich können auch arglistig verschwiegene Mängel im Nachhinein beanstandet werden. Hier gilt eine besonders lange Frist für den Käufer, da der Verkäufer in einem solchen Fall bewusst versucht hat, den Schaden am Auto zu verstecken.