- Kosten Carnet de Passages
- Antrag Carnet de Passages
- Welche Länder verlangen ein Carnet de Passages?
- Aktuelle Reisemeldungen
- Verlängerung der Carnet-Gültigkeit
- Anschluss-Carnet
- Verlängerung bestehendes Carnet
- FAQs zum Carnet de Passages
Carnet de Passages: Der Reisepass für Ihr Fahrzeug
Sie wollen mit Ihrem eigenen Fahrzeug durch Australien reisen, auf der Seidenstraße nach Osten aufbrechen oder auf Safari in Afrika gehen? An vielen Grenzübergängen außerhalb Europas brauchen Sie ein Carnet de Passages:
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Es ist ein Grenz- und Zolldokument für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs.
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Es ist in vielen Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland erforderlich.
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Es ist gültig für 12 Monate und enthält keinen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.
Kosten Carnet de Passages
Die exakte Kostenaufstellung finden Sie in unserer Gebührentabelle.
Antrag Carnet de Passages
Das Carnet kann nur auf eine Person und ein Fahrzeug ausgestellt werden. Es ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Dokumentinhabende haften für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. Das Carnet gilt als amtliche Urkunde und bleibt Eigentum des ADAC. Es sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Senden Sie bitte die vollständigen Antragsunterlagen
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dreiseitiger und unterschriebener Antrag Version 23A (mit Originalunterschrift vom Antragsteller)
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Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis
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Kopie vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
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Bei Wohnmobilen und Campingfahrzeugen zusätzlich Kopie eines aktuellen Wertnachweises (z.B. Wertgutachten oder Händlerrechnung)
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ggf. vom Fahrzeugeigentümer zweiseitige und unterschriebene Schuldbeitrittserklärung
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ggf. Bankbürgschaft
per E-Mail ([email protected]) oder Post (ADAC e.V., Carnet de Passages, Hansastr. 19, 80686 München).
Die Antragsunterlagen für das Carnet können Sie hier herunterladen und ausdrucken.
Welche Länder verlangen ein Carnet de Passages?
Hier sehen Sie, ob und in welchen Ländern Sie ein Carnet für Ihre Reise benötigen.
Aktuelle Reisemeldungen
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Verlängerung der Carnet-Gültigkeit
Wenn die zwölfmonatige Gültigkeit Ihres Carnet demnächst abläuft oder die 25 Blätter bald verbraucht sind und Sie Ihre Reise noch fortsetzen möchten, haben Sie zwei Optionen der Carnet-Verlängerung:
Anschluss-Carnet
Sie beantragen ein komplett neues Carnet ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beim ADAC. Das Anschluss-Carnet ist wieder für 12 Monate gültig und kann für mehrere Länder genutzt werden. Es fällt erneut die Ausstellungsgebühr an, die hinterlegte Sicherheitsleistung wird übernommen. Sollten Sie Länder bereisen, die in Ihrem jetzigen Carnet gesperrt sind, muss die beim ADAC hinterlegte Kaution erhöht werden. Ein Versand des Anschluss-Carnet per DHL ins Ausland ist möglich (Versandkosten fallen an). Maßgebend ist die aktuelle Gebührentabelle. Für die Ausstellung des Anschluss-Carnets wird ein neuer Antrag benötigt. Bitte laden Sie sich die aktuelle Version des Antrags hier herunter.
Verlängerung bestehendes Carnet
Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit ausgeführt werden kann, wenden Sie sich mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit an den ADAC. Wir teilen Ihnen mit, ob eine Verlängerung vor Ort möglich ist, und geben Ihnen dann die entsprechenden Kontakte beim ausländischen Automobilclub. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Der Partnerclub leitet uns die Zusage der Zollbehörde weiter und bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilig entsprechend der Ausstellungsgebühr) per Überweisung auf unserem Konto eingegangen ist. Ein verlängertes Carnet ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nur zur Ausreise und nicht zur Weiterreise in andere Länder verwendet werden.
In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen:
FAQs zum Carnet de Passages
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Carnet.
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