Für Autos mit Diesel- und Benzinmotor lassen sich über Gebrauchtwagen-Ankaufportale oft höhere Preise erzielen als beim Privatverkauf.
Wer sein Auto mit möglichst wenig Aufwand verkaufen will, könnte es an ein Gebrauchtwagen-Ankaufportal veräußern. Das kann Zeit sparen und sich auch finanziell lohnen. Denn zumindest in einer aktuellen Untersuchung des ADAC lagen die gebotenen Preise oft höher als ein zuvor ermittelter Gutachterwert. Das galt in der Stichprobe bei fünf in Deutschland tätigen Portalen allerdings nur für Autos mit Diesel- und Benzinmotor. Ein E-Auto dagegen war hier über diesen Weg – wenn überhaupt – nur unter dem ermittelten Wert loszuschlagen.
Benziner, Diesel und ein E-Auto standen im Angebot
Der ADAC nahm mit drei Gebrauchtwagen beispielhaft die Portale wirkaufendeinauto.de, AutoScout24, mobile.de, Autohaus Tabor und HUK Autowelt unter die Lupe. Die Testautos waren ein Benziner (Seat Leon, Baujahr 2015), ein Diesel (VW Caddy, Baujahr 2015) und ein E-Auto (VW ID.3, Baujahr 2020). Alle drei waren auf Privatpersonen zugelassen.
Für diese Autos ermittelten zuvor zwei unabhängige externe Gutachter sowie ein Gutachter des ADAC einen Händlereinkaufspreis (Mittelwert). Dann wurden Club-Tester ohne sich erkennen zu geben bei den Portalen vorstellig.
Beim VW Caddy (Diesel) wurde nur ein Angebot (mobile.de/8.000 Euro) ganz geringfügig unter dem Händlereinkaufspreis von 8.383 Euro gemacht. Alle anderen lagen höher als die Bewertung. Das höchste Angebot waren 10.117 Euro (HUK Autowelt).
Begehrtes E-Auto? Nein, nicht beim Auto im Vergleich
Ganz anders schnitt der VW ID. 3 als E-Auto ab. Er war schlecht bis gar nicht loszubekommen. Nur die HUK Autowelt (17.610 Euro) und AutoScout24 (15.000 Euro) gaben Angebote ab – beide lagen aber unter dem Gutachterpreis von 18.183 Euro. Die drei anderen wollten das Auto gar nicht kaufen. Was für Verkäufer schlecht ist, bedeutet für Käufer womöglich ein Schnäppchen.
Sich über den Wert des eigenen Autos informieren: Ein Gebrauchtwagengutachten sorge für Verhandlungen auf Augenhöhe. Die Gutachten sollten neben dem Wiederbeschaffungswert, also was es kosten würde, das gleiche Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gutachtens noch mal kaufen zu müssen, auch eine Angabe zum Händlereinkaufspreis beinhalten.
Sich ein schriftliches Angebot geben lassen und sich nicht auf Schätzungen verlassen
Sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel Bedenkzeit fordern
Die Angebote verschiedener Portale vergleichen (dpa)