- Hohes Bußgeld droht in Italien: Gesetz wieder in Kraft – Regel für die Warntafel am Auto
- ADAC warnt: Fahrrad gilt als schwer erkennbare Ladung – Kennzeichnung in Italien Pflicht
- Änderung der Gesetzeslage: Fahrrad-Urlaubern droht in Italien hohes Bußgeld
ADAC warnt
Italien führt Verkehrsregel wieder ein – Verstoß kann bis zu 345 Euro Bußgeld kosten
Italien setzt eine Verkehrsregel aus. Das kann für Urlauber teuer werden. Autofahrer sollten aufpassen, es drohen hohe Geldstrafen.
Fiese Bußgeld-Falle in Italien: Eine wiedereingeführte Verkehrsregel kann Urlauber teuer zu stehen kommen. Autofahrern drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen.
Hohes Bußgeld droht in Italien: Gesetz wieder in Kraft – Regel für die Warntafel am Auto
Vorschriften für die Warntafel – Hohe Strafe droht bei Nichteinhaltung
Grundsätzlich gilt laut ADAC: Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Heck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.
Die am Fahrzeugheck angebrachte Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 × 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen).
ADAC warnt: Fahrrad gilt als schwer erkennbare Ladung – Kennzeichnung in Italien Pflicht
Nach der neuen italienischen Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder schwer erkennbar und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst. Diese als „schwer erkennbare Ladung“ eingestuften Fahrräder können bei Verstoß zu empfindlichen Strafen führen. Laut ADAC sind bis zu 345 Euro Bußgeld möglich.
Änderung der Gesetzeslage: Fahrrad-Urlaubern droht in Italien hohes Bußgeld
Reisende, deren Fahrräder also über die Schlussleuchten herausragen, sollten sich also unbedingt überlegen, ob sie so beladen tatsächlich nach Italien fahren wollen. Eine Rechtssicherheit gebe es derzeit nicht, da eine gerichtliche Entscheidung frühestens im Sommer 2024 zu erwarten sei. Darüber informierte der Automobilclub, der gerade auch vor einer 10.000-Euro-Strafe warnte, wenn man einen bestimmten Haushaltsgegenstand im Auto führt.