Steuervergünstigungen und Kaufanreize in Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit noch bis zu 9.570 Euro Elektroauto-Förderung, doch nächstes Jahr werden die Beträge wohl niedriger ausfallen. Aber wie ist die Situation im übrigen Europa? Diese Frage beantwortet nun der europäische Autohersteller-Verband.
Nach der Tabelle der European Automobile Manufacturers’ Association (Acea) (PDF) gibt es Vergünstigungen in fast allen EU-Staaten. Doch in Art und Höhe zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Übersicht unterscheidet zwischen Steuervergünstigungen und Kaufanreizen. Dabei teilen sich die Steuerrabatte wieder ein in solche beim Erwerb, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer für private Autoeigentümer sowie Steuerermäßigungen für Firmenwagen. So ergeben sich insgesamt vier Formen der Förderung.
Italien
Steuervergünstigung bei Zulassung | Kfz-Steuer (privat) | Kfz-Steuer (Firmen) | Kaufanreize |
– | BEVs und HEVs: Steuerbefreiung für 5 Jahre, danach 75% Ermäßigung bei BEVs |
– | 3.000 € (5.000 € mit Abwracken) für ein BEV oder PHEV ≤ 20 g CO2/kmmit einem Verkaufspreis von ≤ 35.000 € netto2.000 € (4.000 € mit Abwracken) für ein BEV oder PHEV mit 21-60 g CO2/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 45.000 € netto |
Die Kaufanreize hängen ähnlich wie in Deutschland vom Kaufpreis und vom CO2-Ausstoß ab. Hinzu kommt aber noch eine Abwrackprämie: Wer ein Elektroauto (oder ein Auto mit CO2-Emissionen von bis zu 20 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer) kauft, erhält 3.000 Euro, wer zusätzlich den Gebrauchtwagen verschrotten lässt, bekommt 5.000 Euro. Auch für Autos mit etwas höheren CO2-Emissionen gibt es eine Förderung. So gibt es bis 60 g CO2/km 2.000 bzw. 4.000 Euro. Ursprünglich wurden auch Fahrzeuge mit 61-135 g CO2/km noch gefördert, doch der entsprechende Fördertopf ist inzwischen leer.
Frankreich
In Frankreich gewähren die Regionen eine vollständige oder 50-prozentige Befreiung von der Zulassungssteuer. Dies gilt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (BEVs, Hybride, Erdgas- und LPG-Autos sowie mit E85-Bioethanol betriebene Fahrzeuge). Vollelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEVs) und Plug-in-Hybride (PHEVs) mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 km erhalten zudem keinen massebezogenen Malus. Firmenfahrzeuge mit weniger als 60 g CO2/km sind zudem von der französischen Emissionssteuer (TVS) befreit.
Steuervergünstigung bei Zulassung | Kfz-Steuer (privat) | Kfz-Steuer (Firmen) | Kaufanreize |
50% oder 100% Befreiung von der |
– | Befreiung von der Emissionssteuer für Fahrzeuge mit weniger als 60 g CO2/km |
Boni für BEVs und Autos mit ≤ 20 g CO2/km:- 6.000 € für Haushalte, wenn Fahrzeugpreis ≤ 45.000 €- 4.000 Euro für juristische Personen, wenn Preis ≤ 45.000 €- 2.000 € für Haushalte und juristische Personen:- Fahrzeug zwischen 45.000 und 60.000 € Boni für Autos von 21-50g CO2/km: Abwrackprämie bei Kauf von Gebraucht- oder Neuwagen mit ≤ 50 g CO2/km,Preis ≤ 60.000 €:- Pkw: bis zu 5.000 €, einkommensabhängig |
Deutschland
In Deutschland sind BEVs und FCEVs für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, aber maximal bis 2030. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 95 g/km wird ebenfalls keine Kfz-Steuer erhoben. Zudem gibt es Steuerermäßigungen für Firmenautos mit Elektroantrieb.
Steuervergünstigung bei Zulassung | Kfz-Steuer (privat) | Kfz-Steuer (Firmen) | Kaufanreize |
– | 10-jährige Befreiung für BEVs, FCEVs und Fahrzeuge unter 95 g CO2/km mit Erstzulassung bis 31.12.25, aber maximal bis 2030 |
Besteuerung als geldwerter Vorteil: Bei BEVs unter 60.000 € müssen nur 0,25% des Brutto-Kaufpreises pro Monat müssen versteuert werden werden. Bei BEVs über 60.000 € sowie bei PHEVs müssen 0,5% versteuert werden. |
Bis Ende 2022 Innovationsprämie und Umweltbonus für neue und gebrauchte BEVs, PHEVs und FCEVs:- Autos mit Nettolistenpreis ≤ 40.000 €:- 9.000 € für BEVs und FCEVs- 6.750 € für PHEVs- Bonus für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis > 40.000 €:- 7.500 € für BEVs und FCEVs – 5.625 € für PHEVs |
Der Schwerpunkt bei der E-Auto-Förderung in Deutschland sind die Kaufanreize. Bei Zulassung bis zum 31. Dezember 2022 gibt es noch bis zu 9.000 Euro Förderung, dabei kommen 6.000 Euro vom Staat und 3.000 Euro (plus Mehrwertsteuer) vom Hersteller. Für PHEVs werden bis zu 6.750 Euro Zuschuss gewährt. Für nächstes Jahr sind geringere Förderungen zu erwarten, die Anreize für PHEVs werden wohl komplett wegfallen.
Spanien
Spanien bietet Förderungen in allen vier Kategorien. Bei der Zulassung gibt es eine Befreiung von der Sondersteuer, und auf den Kanaren muss man keine Mehrwertsteuer zahlen. Elektroauto-Eigentümer zahlen zudem in großen spanischen Städten 75 Prozent weniger Kfz-Steuer. Für Firmenwagen gibt es eine ähnliche Förderung durch niedrigere Steuern wie in Deutschland.
Steuervergünstigung bei Zulassung | Kfz-Steuer (privat) | Kfz-Steuer (Firmen) | Kaufanreize |
– Befreiung von der Sondersteuer für Autos ≤ 120 g CO2/km.- Kanarische Inseln: Befreiung von der Mehrwertsteuerfür alternative Antriebe (z.B. BEVs, FCEVs,PHEVs, EREVs, HEVs) mit einem Ausstoß von ≤ 110 g CO2/km |
Ermäßigung von 75% fürBEVs in großen Städten(z.B. Madrid, Barcelona, Zaragoza, Valencia, usw.) |
Versteuerung als geldwerter Vorteil, aber mit Ermäßigung- 30% Ermäßigung für BEVsund PHEVs ≤ 40.000 €- 20% Ermäßigung für HEVs ≤ 35.000 € |
Anreizsystem (MOVES III) in den Jahren 2021-2023:- Pkw: 4.500-7.000 € für BEVs und FCEVs und 2.500-5.000 € für PHEVs, für Privatpersonen, je nachdem, ob ein Fahrzeug verschrottet wird |
Auch Kaufanreize werden in Spanien gewährt, und zwar ähnlich wie in Italien und Frankreich in Kombination mit einer Abwrackprämie. Bei einem Elektro- oder Wasserstoffauto gibt es 4.500 Euro ohne Verschrottung und 7.000 Euro mit Verschrottung; bei einem Plug-in-Hybrid werden 2.500 Euro ohne Verschrottung und 5.000 Euro mit Verschrottung gewährt. Diese Regelung gilt bis 2023.
Quelle: Acea