Die Nutzung von Warn-Apps für Geschwindigkeitskontrollen ist nicht nur dem Fahrer untersagt, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Wer weiß, wo man nachschauen muss, braucht die auch nicht.
Dass die Nutzung von Blitzer-Apps eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist seit Langem klar. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt: Was für den Fahrer oder die Fahrerin gilt, gilt auch für die übrigen Personen, die in dem Fahrzeug mitfahren. Zumindest dann, wenn der Fahrer Kenntnis davon hat, dass jemand anders in Auto eine solche App geöffnet hat (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23).
In dem Verfahren ging es um einen 64 Jahre alten Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, gegen den das Amtsgericht Heidelberg im Oktober 2022 ein Bußgeld von 100 Euro verhängt hatte. Demnach war der Mann im Januar desselben Jahres mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren. Dem Gericht zufolge hat dabei das Handy der Beifahrerin mit einer geöffneten Blitzer-App auf der Mittelkonsole gelegen.
Dass dem Fahrer dieser Umstand bewusst gewesen ist, schloss das Amtsgericht daraus, dass er dieses »zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde.« Gegen das Bußgeld hatte der 64-jährige eine Rechtsbeschwerde eingelegt, die nun von dem Karlsruher Gericht abgewiesen wurde. Es bleibe deshalb bei einer Geldbuße von 100 Euro.
Die Polizei kündigt Kontrollstellen an
Für die Kommunen können Radarkontrollen eine einträgliche Quelle von Nebeneinnahmen sein. So ergab eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, dass im Jahr 2020 mindestens zehn deutsche Städte mehr als eine Million Euro durch Blitzerbußgelder eingenommen hatten. Spitzenreiter sei damals Hamburg mit 17,1 Millionen Euro gewesen.
Die einfachste Möglichkeit, Bußgeldern wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entgehen, besteht aber darin, sich einfach ans Tempolimit zu halten.