Nio hat seinen grossen Elektro-SUV ES8 getauft.
Nios Erklärung
Die Gerichtsverhandlung fand im letzten Mai statt. Dabei erklärte Nio unter anderem die Logik hinter den Modellbezeichnungen. Das E stehe für Emotionalität und nicht für elektrisch, da dies bei einer reinen Elektromarke wie Nio sowieso schon gegeben sei. Weiter stehe das S für SUV, und die Nummer gebe die Grösse vor. Weiter stehe beim Supersportwagen EP9 das P für Performance und das C beim EC7 für SUV Coupé.
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Das Urteil
Für das Landgericht München war diese Erklärung der Namenslogik jedoch nicht ausreichend genug für eine Abgrenzung zu den Audi-Modellen S6, S7 und S8. Mitte Januar urteilte es deshalb im Sinne der deutschen Nobelmarke. Obwohl das E die Nio-Modelle schriftlich und klanglich von den Audis abhebe, sei dies nicht ausreichend. Es bestehe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den chinesischen und deutschen Modellen. Zudem dürften die Kunden das E eher als Hinweis auf die Motorisierung verstehen. So steht im Gerichtsurteil: «Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der ES6 sei der S6 in der Elektroversion und die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.»
Die Umbenennung des SUV ES7 in EL7 für Europa ist allerdings nicht als Kniefall der Chinesen zu verstehen. Im Gegenteil: Nio akzeptiert das Urteil nicht und hat jetzt Berufung eingereicht. Damit muss sich nun die nächst höhere Instanz mit dem Namensstreit befassen. Damit wollen die Chinesen ihre Marke und ihre globale Namensgebungsstrategie schützen. Der ES7 heisst nur in Europa EL7. Weltweit werden die Nio-SUVs weiterhin als ES6, ES7 und ES8 verkauft.