Bild: NIO
Es geht um die Nio-Modellbezeichnungen ES6, ES7 und ES8, unter denen die Chinesen drei E-SUV in Deutschland vertreiben wollten. Audi sah darin die Markenrechte seiner Modelle S6, S7 und S8 verletzt und verklagte im Oktober 2021 den jungen Wettbewerber. Seitdem wurde vor Gericht verhandelt, doch die Parteien kamen zu keiner Einigung.
Kürzlich hat nach Informationen der Automobilwoche das Oberlandesgericht in München den Ingolstädtern recht gegeben und folgte damit einer Entscheidung des Landgerichts München aus dem Januar 2023. Nio gebe sich damit nun wohl endgültig geschlagen, heißt es.
Ein Audi-Sprecher sagte dem Branchenportal: „Wir begrüßen den Tenor des heutigen Urteils des Oberlandesgerichts München und den damit einhergehenden Schutz unserer Marken. Das Gericht bestätigt das bereits im Januar 2023 ergangene, erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I, wonach von Nio gewählte Modellbezeichnungen für den europäischen Markt Markenrechte von Audi verletzen.“
Nio könnte den Streit noch vor den Bundesgerichtshof bringen. Allerdings müsste der den Fall erst einmal annehmen. Die Automobilwoche erwartet, dass das chinesische Unternehmen keine weiteren rechtlichen Schritte einlegt. Offiziell entschieden sei das aber noch nicht.
Die von Audi bemängelten Modellbezeichungen hatte Nio schon vor dem Urteil geändert. Der ES6 wurde hierzulande 2023 als EL6 eingeführt, der ES7 hieß schon zum Europastart 2022 EL7.