Wohnmobile

Werden Wohnmobile jetzt mautpflichtig?

In Deutschland gelten ab dem 1. Juli neue Regeln für mautpflichtige Straßen. Ob davon auch Wohnmobile betroffen sind, lesen Sie hier.

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© Andreas Becker

Gerade Selbstausbauten über 3,5 Tonnen könnte das Mautkontrollsystem als mautpflichtigen Lkw abstempeln.

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Die Fahrzeuge müssen als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sein. Dann müssen sie keine Maut zahlen.

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Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zu Wohnmobilen umgebaut wurden, sollten ebenfalls als solche zugelassen sein.

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Wer mit dem Wohnmobil einen Bootsanhänger zieht, dessen Ladefläche größer als die Wohnfläche ist, muss Maut entrichten. 

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Ab 1. Juli gibt es eine neue Mautregelung in Deutschland. Wohnmobile sind zwar eigentlich nicht davon betroffen, könnten aber fälschlicherweise zur Kasse gebeten werden.

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht in Deutschland ausgeweitet. Dann sind auch Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Zuvor galt die Maut erst ab 7,5 Tonnen, weswegen sie bisweilen den Beinamen “Lkw-Maut” trug.

Sind Wohnmobile von der Maut betroffen?

Ein Großteil der deutschen Wohnmobile liegen unter der 3,5-Tonnen-Grenze und sind natürlich folglich von der Maut nicht betroffen. Doch gibt es laut ADAC etwa 160.000 Wohnmobile und Campingbusse auf der Straße, die schwerer als 3,5 Tonnen sind.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Wohnmobile seien ebenfalls von der Maut befreit, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen eindeutig als solche erkennbar sein. Dann erkennen das auch die Mautkontrollsysteme.

Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) besteht für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u. a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheiten, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden, keine Mautpflicht. Dies gilt ebenfalls für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zu Wohnmobilen umgebaut wurden und zugelassen sind als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil).

Da man diese Selbstausbauten allerdings oft nicht auf den ersten Blick als Wohnmobil identifizieren kann, könnten das auch die Mautkontrollsysteme nicht erkennen und theoretisch wäre dann eine Maut fällig.

Was können Wohnmobil-Besitzende tun?

Bevor Campende nachträglich Beweise vorlegen muss, dass sie ein Wohnmobil und keinen Lkw fahren, können sie vorbeugende Maßnahmen treffen. Bei der Betreibergesellschaft “Toll Collect” können Halterinnen und Halter ihr Wohnmobil als solches registrieren lassen.

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die über einen eigenen Ladebereich verfügen oder einen Anhänger angekoppelt haben, gilt laut ADAC außerdem: Der Wohnbereich muss “mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen”, damit das Fahrzeug mautfrei bleibt.

Wenn beispielsweise bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer als die Wohnfläche ist, besteht laut BALM die Mautpflicht auch dann, wenn der Transport des Boots zu privaten Zwecken erfolgt und der Bootsanhänger anschließend leer zurückgebracht wird.

Maut in anderen europäischen Ländern

In unserem Nachbarland Österreich gab es kürzlich ebenfalls eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die dort geltende Maut. Mehr Wohnmobile benötigen dort künftig die Go-Box für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Alle Infos dazu finden Sie im Artikel zur Maut in Österreich.

Grundsätzlich gilt, sich am besten vor Reiseantritt über die geltenden Maut-Regelungen in den Ländern, die man bereist oder auch nur durchfährt, zu informieren. Dann werden Sie später nicht auf unangenehmen Mautforderungen sitzen bleiben. Wir haben alle Mautregeln in Europa für Wohnmobile für Sie zusammengefasst.

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