Finanzieller Vorteil
Wegweisende Änderung bei der KfZ-Steuer steht bevor: Wer in Zukunft davon befreit ist
E-Autos sind bereits von der KfZ-Steuer befreit, künftig sollen weitere Autos profitieren. Der Plan der Regierung hier auf einen Blick.
Befreiung von der Kfz-Steuer: Steuerlicher Vorteil für E-Fuels-Autos ist in Planung
Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos genießen bereits eine steuerliche Erleichterung: Sie sind von der Kfz-Steuer befreit – aber nur befristet. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG) sieht diese Regelung noch bis zum 31. Dezember 2030 vor. Die finanzielle Entlastung soll den Umstieg von Verbrennungsmotoren zu Elektroautos unterstützen.
Neben Elektroautos sollen in Zukunft aber auch Fahrzeuge, die mit E-Fuels betrieben werden, gefördert werden. So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Anfang Oktober. Der Titel des Papiers lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen“ – oder kurz: „E-Fuels-only-Gesetz“.
Was sind E-Fuels?
Quelle: ADAC
Ab wann könnte die KfZ-Steuer für E-Fuels-Autos wegfallen?
Bedeutet das also, dass jedes Auto steuerlich begünstigt wird, das in Zukunft mit E-Fuels fährt? Laut ADAC könnten schließlich alle Autos auf E-Fuels umsteigen, da diese die gleichen chemischen Eigenschaften wie herkömmlicher Kraftstoff haben. Aber so einfach ist es nicht. Der Entwurf sieht vor, dass nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die „lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen“ betrieben werden können – sprich: Autos, die auf E-Fuels angewiesen sind.
E-Fuel-Autos sollen künftig von der KfZ-Steuer befreit werden. Da sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Daher soll das Kraftfahrzeugsteuergesetz um eine entsprechende Befreiungsvorschrift ergänzt werden. „Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Kraftfahrzeugs in der Zeit vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039 für die Dauer von zehn Jahren gewährt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2042“, heißt es in dem Entwurf. Es wird also noch einige Jahre dauern, bis auch E-Fuels-Autos steuerlich gefördert werden können. Diese sind schließlich noch nicht auf dem Markt. (asc)