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Straßenverkehr Tempolimit mit Schneeflocken-Schild: Wann gilt das eigentlich?

Im deutschen Schilderwald gibt es zahllose Besonderheiten. Schilder, die nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten, zum Beispiel. Oder Schilder, die nur bei einem bestimmten Wetter zu beachten sind. In letztere Kategorie gehört auf den ersten Blick auch das Schneeflocken-Symbol über oder unter einem Tempolimit, oder? Das ist beim nahenden Winter immer wieder ein Gesprächsthema.

Denn die Autofahrerlogik sagt hier: Eine Schneeflocke muss das Tempolimit sicher einschränken – es gilt also bestimmt nur, wenn die Straße glatt oder verschneit ist. Schlechte Nachrichten: Das stimmt nicht.

Kuriositäten

Seltsame und verrückte Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

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Anders als das Zusatzschild “bei Nässe”, welches wirklich bedeutet, dass die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei nassen Verhältnissen gilt, sollten sich Autofahrer die Schneeflocke ganzjährig einfach wegdenken – denn das Tempolimit gilt immer. Auch im Sommer. Auch bei 40 Grad im Schatten.

Das Tempolimit gilt

Die mit der Flocke verbundene Vorschrift muss also in jedem Fall befolgt werden. Das Zusatzschild ist keine Einschränkung, sondern eine Erklärung. Warum auch immer es für nötig gehalten wurde, möchte man mit der Schneeflocke erläutern, dass das Tempolimit deshalb gilt, weil es auf der Strecke gefährlich werden könnte.

Häufig findet man solche Schilderkombinationen daher auf Brücken oder in Waldgebieten. Dort kann es bei Temperaturstürzen und kalten Winden schneller zu überfrierender Nässe kommen, weshalb man dort langsamer fahren muss.

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Immerhin: Manchmal finden sich die Tempolimits mit der Schneeflocke auf Wechselverkehrszeichen. In einem solchen Fall gilt die Beschränkung natürlich auch nur dann, wenn sie angezeigt wird. Aber: Dann hat sie auch Vorrang vor allen anderen Regelungen. Ist das Schild ausgeschaltet, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln oder vor Ort fest installierte Verkehrszeichen.

Wann ist die Straße “nass”?

Spannender ist eigentlich die Frage, wann eine Straße “nass” genug ist, damit das Zusatzschild “bei Nässe” das angegebene Tempolimit in Kraft setzt. Da sich die Straßenverkehrsordnung dazu ausschweigt, kann man sich hierzu an den Bundesgerichtshof halten. Dieser entschied Ende der Siebziger: “Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.”

Weniger verklausuliert: Wenn Fahrzeuge eine Sprühfahne bilden und die gesamte Straße von einem Wasserfilm überzogen ist, ist es nass. Sind auf trockener Straße nur eine Handvoll Pfützen zu sehen, ist es nicht nass. Ganz einfach.

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