Reparaturbonus gilt nun auch für “normale” Fahrräder
Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Der Bon für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.
Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändler eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln.
Über eine Million Geräte repariert
2023 entfielen 39 Prozent der via Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones, jeweils 9 Prozent auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen und 5 Prozent auf Laptops. Laut Klimaschutzministerium werden im Schnitt pro Reparaturbon rund 100 Euro gefördert. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro.