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Mögliches Verbot Irreführende Werbung? Tesla verteidigt Autopilot-Versprechen mit Redefreiheit

Schon seit 2014 nennt Tesla die Assistenzsysteme seiner Autos “Autopilot”. 2016 kam die Erweiterung namens “Full Self Driving” (in Deutschland “Volles Potenzial für autonomes Fahren”) hinzu. Beide Produktbezeichnungen stehen immer wieder in der Kritik. Der Vorwurf: Sowohl “Autopilot” als auch “Full Self Driving” würden durch ihren Namen suggerieren, dass man am Steuer eines Tesla mit dieser Software nicht mehr auf die Straße achten müsse.

Doch auch wenn das der Idealvorstellung von Tesla-Chef Elon Musk tatsächlich entsprechen mag, sieht die Realität anders aus. Immer wieder kommt es zu Unfällen, die mit einem der beiden Systeme in Verbindung gebracht werden. Teilweise lassen sich Fehlentscheidungen des Fahrcomputers gezielt reproduzieren. Im Januar deckten Testfahrer des “New York Times Magazine” in langen Testreihen eklatante Mängel auf.

Straßenverkehrsbehörde klagt gegen falsche Tesla-Versprechen

Die kalifornische Straßenverkehrsbehörde DMV (Department of Motor Vehicles) erhebt nun den Vorwurf der falschen Werbung, was für den Elektroautohersteller schwerwiegende Folgen haben könnte. Wie die “Los Angeles Times” berichtet, drohen Tesla im schlimmsten Fall der Entzug der kalifornischen Herstellerlizenz, ein lokales Verkaufsverbot und hohe Zahlungen an Kunden und Geschädigte.

Teslas aktuelle Verteidigungsstrategie wirkt vor diesem Hintergrund etwas kurios. Denn statt stichhaltige Argumente dafür zu liefern, warum man die Systeme so nennen kann, wie sie heißen, bezieht sich das Unternehmen auf den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Demnach ist Tesla der Meinung, dass das DMV mit der Klage das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Verfassung verletzt.

In einem Schreiben heißt es, dass die Behörde seit 2014 und 2016 darüber im Bilde gewesen sei, dass dass Tesla die Bezeichnungen “Autopilot” und “Full Self-Driving Capability” verwende. Die Erklärung weiter: “Das DMV entschied sich, keine Maßnahmen gegen Tesla zu ergreifen oder Tesla anderweitig mitzuteilen, dass seine Werbung oder die Verwendung dieser Markennamen problematisch war oder sein könnte.” Tesla habe das als “stillschweigende Genehmigung” verstanden und wundere sich daher nun über die Handlungen des DMV.

In einem Verbot sieht das Unternehmen dem Schreiben zufolge eine widerrechtliche Beschränkung “verfassungsrechtlich geschützter Äußerungen, die wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind”.

Streit mit dem DMV nicht Teslas einzige Baustelle

Das Schreiben von Tesla bezieht sich auf eine Klage, die das DMV im Juli 2022 einreichte, nachdem eine entsprechende Untersuchung bereits ein Jahr zuvor eingeleitet worden war. Erst jetzt legte die Verkehrsbehörde einen Antrag bei Gericht vor, nachdem der Fall intern gründlich geprüft wurde. Die Behörde klagt darin auch gegen Aussagen des Unternehmens, die in Verbindung mit den Systemen stehen, etwa dass “das System darauf ausgelegt (ist), längere oder kürzere Strecken selbständig zu fahren, ohne dass der Fahrer eingreifen muss” – so steht es aktuell auf der Webseite von Tesla.

Für den Autohersteller ist das verständlicherweise ungewohnt: Anders als die meisten Unternehmen von Musk, die für ihre schnelle, manchmal überhastete Handlungsweise bekannt sind, mahlen die Mühlen der Behörden nun mal langsamer.

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© Sean Gallup / Getty Images

Es wird sich offenbar bald zeigen, ob es ausreicht, die Beschreibungen von “Autopilot” und “Full Self Driving” auf den Produktseiten und im Fahrzeug mit Hinweisen zu versehen, dass man derzeit doch noch nicht vollautonom fahren kann. In den Augen der Behörde, so steht es laut “Reuters” in der Klage, sei das unzureichend.

Die Auseinandersetzung mit der Zulassungsstelle ist nicht der einzige Kampf, den Tesla derzeit vor Gericht ausfechten muss. Auch die amerikanische US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit NHTSA untersucht die Probleme der Software in mehreren Fällen, darunter auch tödliche Vorfälle und Zusammenstöße mit Polizei- und Rettungswagen.

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