Die Veröffentlichung eines Pressefotos von einem Luxusauto bei einer Polizeikontrolle ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Eine entsprechende Klage wies das Landgericht Düsseldorf nach Angaben einer Gerichtssprecherin ab.
Der Kläger war laut Gerichtsangaben 2021 in Düsseldorf mit seinem Auto in die Polizeikontrolle geraten. Dabei wurden in der Innenstadt gezielt Luxusautos und getunte Fahrzeuge ins Visier genommen. Die beklagte Zeitung berichtete über die Kontrollaktion.
Dabei nutzte sie demnach ein Foto, welches das orangefarbene Auto des Klägers einer Luxusmarke zeigte. Der Halter selbst war darauf jedoch nicht erkennbar, das Autokennzeichen wurde zudem verpixelt, wie es nach Gerichtsangaben hieß.
Wie das Gericht nun feststellte, wurde der Mann in seinen Persönlichkeitsrechten nicht verletzt. Er sei von der Berichterstattung nicht unmittelbar betroffen gewesen, hieß es.
Wie sich in dem Verfahren ergeben habe, sei der Kläger von Menschen aus seinem Umfeld auch nicht direkt erkannt, sondern daraufhin angesprochen worden, ob es sich um sein Auto handle. Das Foto als Teilinformation reiche jedoch nicht aus, um den Kläger zu identifizieren.
tbh/cfm