„Im Weg steht der E-Mobilität rechtlich nichts, es gibt für Unternehmen nur unheimlich viel zu beachten“ – so das Credo von Roman Kasten, Rechtsanwalt der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, mit dem wir über die juristischen Hürden bei der Fuhrpark-Elektrifizierung gesprochen haben.
Inwiefern es auch beim Laden Beratungsbedarf gibt, führt Kasten im Videointerview ebenso aus wie die aus seiner Sicht drei größten rechtlichen Schmerzpunkte bei der Flotten-Elektrifizierung im gewerblichen Bereich. An erster Stelle sieht der Rechtsanwalt die Umgestaltung sämtlicher interner Verträge – „vom Dienstwagen-Überlassungsvertrag bis zur Car-Policy“. An zweiter Stelle die Einführung des Arbeitsschutzes rund um die Hochvolt-Komponenten eines Fahrzeugs und an dritter Stelle die rechtlichen Aspekte rund um verunfallte Fahrzeuge.
Die gute Nachricht: Für alle Schwierigkeiten gibt es Lösungen. Kasten skizziert vor unserer Kamera, wie er mit seinen Kollegen Unternehmen dabei hilft, „die wesentlichen Punkte zu fixieren und sie dann auch rechtlich umzusetzen“.