Nicht alle Buchstabenkombinationen sind erlaubt
So werden beispielsweise rassistische oder diskriminierende Abkürzungen auf den Kennzeichen von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert. Darunter fallen eindeutige politische oder extremistische „Aussagen“, die damit in Verbindung gebracht werden können.
Unzulässig sind außerdem Kennzeichen, die vulgäre Sprache, beleidigende Worte und Botschaften enthalten oder gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen. Auch Kennzeichen, die Straftaten oder Gewalttätigkeiten darstellen, wie zum Beispiel „MO-RD“, werden ebenfalls nicht genehmigt.
Hier die Liste der in jedem Fall verbotenen Buchstaben- und Zahlenkombinationen in den Bundesländern.
Einige Abkürzungen sind in einigen Bundesländern sogar formal erlaubt. Wenn Sie Ärger und einem falschen Verdacht aus dem Weg gehen wollen, sollten Sie diese Kürzel aber auf jeden Fall vermeiden: