Das Europaparlament hat die Regeln für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Wasserstoff-Tankstellen in der EU verabschiedet. Damit wurde ein weiterer Schritt im EU-Gesetzgebungsverfahren absolviert – ohne inhaltliche Änderungen.
Diese Eckpunkte wurden nun also auch vom EU-Parlament verabschiedet – was angesichts der Tatsache, dass die Unterhändler des Parlaments an der Ausformulierung beteiligt waren, wenig überraschend ist. Sobald auch der Rat zugestimmt hat, werden die Infrastrukturvorschriften sechs Monate nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten.
Dann gibt es nicht nur verbindliche Vorgaben zum Abstand der Ladeparks und deren Ladeleistung (die Details finden sich in diesem Artikel), sondern auch zu den Zahlungsmodalitäten. In der aktuellen Mitteilung betonen die Parlamentarier, dass Nutzer von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen in der Lage sein müssen, „problemlos an Ladestationen zu bezahlen (mit Zahlungskarten oder kontaktlosen Geräten und ohne dass ein Abonnement erforderlich ist), während der Preis dieser ‚Kraftstoffe‘ pro kWh und kg angezeigt werden muss oder pro Minute/Sitzung.“ Bis 2027 soll eine EU-Datenbank eingerichtet werden, „um Verbrauchern Informationen über die Verfügbarkeit, Wartezeiten oder Preise an verschiedenen Tankstellen zu liefern“.
Die Abgeordneten verabschiedeten auch neue Regeln für sauberere Schiffskraftstoffe. Schiffe ab einer Tonnage von 5.000 Tonnen, die laut Parlament für 90 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß bis 2050 um 80 Prozent im Vergleich zu 2020 senken. Um die Luftverschmutzung in den Häfen deutlich zu reduzieren, werden Container- und Fahrgastschiffe ab 2030 verpflichtet sein, ihren gesamten Strombedarf an Land zu decken, während sie in den großen EU-Häfen an den Kais liegen.
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