Der Weg für eine umfassende Batteriemarkt-Regulation in der EU ist frei. Nach dem EU-Parlament Mitte Juni stimmten nun auch die EU-Mitgliedstaaten der Regelung zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. In wenigen Wochen tritt die Verordnung damit in Kraft.
Hintergrund der inhaltlich bereits im Trilog gebilligten und nun auch formal gänzlich auf den Weg gebrachten Verordnung sind die bereits Ende 2020 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien. Interessant: Bei den unten aufgeführten Quoten zum Recycling geht die Einigung von Parlament und Rat nun über die von der Kommission ursprünglich entworfenen Vorgaben hinaus. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen.
Doch der Reihe nach: Wesentliche Punkte der EU-Batterieverordnung sind eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung – unter anderem in Bezug auf die Batteriebauteile und den Rezyklatanteil – sowie ein elektronischer „Batteriepass“ und ein QR-Code. Um den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsakteuren auf dem Markt ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben, werden die Vorschriften für die Kennzeichnung ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.
Ein gewisser Teil dieser rückgewonnene Stoffe soll verpflichtend zur Verwendung in neuen Batterien herangezogen werden. Die Mindestvorgaben sollen acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig werden – also voraussichtlich 2031 – und 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel betragen. 13 Jahre nach Inkrafttreten – also wohl 2036 – steigen sie auf 26 Prozent für Kobalt, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel. Die Blei-Quote bleibt identisch.
Flankiert werden die genannten Kriterien von Vorgaben zu strengeren Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. So müssen die Marktteilnehmer künftig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette überprüfen. Dabei gibt es aber – wie vorgesehen – eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe.
„Batterien sind von zentraler Bedeutung für den Dekarbonisierungsprozess und beim Übergang der EU zu emissionsfreien Verkehrsträgern. Gleichzeitig sind Altbatterien eine Quelle für zahlreiche wertvolle Ressourcen, und wir müssen in der Lage sein, diese kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein. Durch diese neuen Vorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert und sichergestellt, dass neue Batterien nachhaltig sind und zum grünen Wandel beitragen“, äußert Teresa Ribera, spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft.
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