Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing für eine Lkw-Maut mit CO₂-Aufschlag beschlossen. Wichtig für bestehende und künftige Betreiber von emissionsfreien Lkw und Transportern: Sie werden bis Ende 2025 von der Maut befreit.
Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Satzes erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Ab dem 1. Juli 2024 sollen wie erwartet auch alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst werden. Deshalb gilt die Maut-Befreiung künftig auch für emissionsfreie Transporter bis 2025, Lieferwagen auf Basis anderer Antriebsarten sind künftig mautpflichtig. Bisher ist die Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen beschränkt. Handwerksbetriebe werden aber ausgenommen.
„Wir staffeln die Lkw-Maut u.a. noch in diesem Jahr stärker nach dem CO₂-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO₂-Emissionen im Verkehr verursachen. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, äußert Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
„Der CO₂-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO₂-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen“, teilt das BMDV mit.
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sieht die „deutliche Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut“ zwiespältig. Präsident Reinhard Zirpel kommentiert in einer ersten Reaktion: „Mit dem CO₂-Aufschlag zur Lkw-Maut schafft die Bundesregierung einen neuen Hebel, um klimafreundliche Transporte zu stärken. Eine nach CO₂-Emissionen differenzierte Lkw-Maut kann den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge spürbar anschieben. Die Maut-Reform birgt jedoch auch die Gefahr, dass Mobilität und Transport weiter verteuert und viele Unternehmen deutlich stärker belastet werden. Der VDIK fordert daher, auch besonders CO₂-arme Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben wirksamer zu begünstigen.“ Damit zielt Zirpel auf den Fakt, dass schwere Nutzfahrzeuge mit verbrennungsmotorischem Antrieb der CO₂-Emissionsklasse 3 nach EU-Recht eine Ermäßigung von bis zu 30 Prozent erhalten können, im jetzigen Gesetz aber nur „eine minimale Vergünstigung“ des Maut-Aufschlags vorgesehen ist.
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