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Nächster Verdacht im Dieselskandal

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Nächster Verdacht im Dieselskandal

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BMW bestreitet ein rechtswidriges Verhalten.

Die Deutsche Umwelthilfe misst bei BMW die bislang höchste Emission von Stickoxid.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lässt nicht locker. Mehr als sieben Jahre nach der Aufdeckung des Abgasskandals wirft die Organisation dem BMW-Konzern vor, nach wie vor massiv gegen geltendes Recht zu verstoßen. Bei mehreren Diesel-Fahrzeugen seien sogar die bislang höchsten Überschreitungen der zulässigen Emissionen von giftigem Stickoxid gemessen worden.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch spricht von einem extrem dreisten Verhalten des bayerischen Autobauers. Auf den europäischen Straßen seien noch viele hunderttausend der luftverpestenden Betrugsdiesel unterwegs. Er hofft jetzt auf die Gerichte und die Öffentlichkeit, um entweder eine Stilllegung nebst Entschädigung für die Halter:innen oder eine Nachrüstung der betroffenen Pkw zu erreichen. Und er hofft vor allem, dass die Käufer:innen Schadensersatz fordern.

Nach den Worten des DUH-Abgasexperten Axel Friedrich hat seine Organisation mittlerweile bei mehr als 300 BMW den Ausstoß von Stickoxid (NOx) überprüft. Neue Messungen haben ergeben, dass ein Modell des Typs 525d mehr als 5800 Milligramm NOx pro Kilometer in die Luft geblasen hat – der höchste jemals von der DUH gemessene Wert. 180 Milligramm sind für das Fahrzeug erlaubt. Der erstaunliche Wert kam zustande, als die Limousine mit etwa 50 Stundenkilometern eine Steigerung mit bis zu 14 Prozent hochfahren musste. Aber selbst bergab und in der Ebene wurden die Vorgaben der EU noch um mehr als das Doppelte überschritten. Etwas günstiger fiel der Test eines X5-SUV aus. Auf der Autobahn blieb der Wagen selbst bei 140 Sachen mit 59 Milligramm deutlich unter dem zulässigen Höchstwert. Doch sobald es in eine steilere Steigung ging, schnellten die NOx-Emissionen massiv in die Höhe – auf bis zu fast 1800 Milligramm.

Darüber hinaus förderten die DUH-Überprüfungen zu Tage, dass der Schadstoffausstoß bei einem X3 bei eingeschalteter Klimaanlage merklich nach oben ging. Bei den behördlichen Tests müssen die Klimaanlagen ausgeschaltet sein, um das Ergebnis nicht zu verfälschen. Friedrich geht nun davon aus: Die Software ist so gestrickt, dass sie der Motorsteuerung signalisiert, die Abgasreinigung zu drosseln, wenn die Klimaanlage angeschaltet ist, da es sich nicht um einen offiziellen Test handeln kann. Ferner wurde herausgefunden, dass sich mit sinkenden Außentemperaturen der Stickoxidausstoß vervielfacht.

Für den DUH-Experten Friedrich, einst Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, sind all diese Befunde Beweise dafür, dass BMW mit illegalen Abschalteinrichtungen arbeitet. BMW hingegen hat im Gegensatz etwa zu Volkswagen rechtswidriges Verhalten stets bestritten. Ein BMW-Sprecher erklärte am Dienstag auf RND-Anfrage: „Die DUH hat heute altbekannte Vorwürfe wiederholt. Ähnliche Anschuldigungen konnten in der Vergangenheit klar widerlegt werden.“ Die BMW Group verwende keine das Emissionsverhalten beeinflussende Erkennung von Abgas-Rollenprüfständen. Wie darüber hinaus bekannt sei, arbeite die Abgasreinigung moderner Motoren in Abhängigkeit vom aktuellen Betriebszustand und den jeweiligen Rahmenbedingungen. „Das dient der Funktionssicherheit relevanter Bauteile“, so der Sprecher.

Bei der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals spielt der sogenannte Verbotsirrtum eine maßgebliche Rolle. Gemeint ist damit eine unklare Rechtslage, wodurch ein Autobauer ohne Vorsatz – also quasi aus Versehen – gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Bei mehreren Verfahren ging es um einen Passus im Regelwerk der EU, der die Abschaltung der Abgasreinigung legalisiert, sofern dies dem Schutz des Motors dient. Was genau damit gemeint ist, wird nicht durchbuchstabiert. Es gibt mittlerweile aber mehrere Gerichtsentscheide, die dem Motorschutz enge Grenzen setzen, so kann er nicht für Abschaltungen herhalten, wenn die Außentemperaturen sich in einem hierzulande üblichen Bereich bewegen. Aus Friedrichs Sicht ist klar, dass BMW inzwischen nicht mehr mit dem Hinweis auf einen Verbotsirrtum durchkommt.

Für Resch gibt es indes keinen Zweifel, dass nun das Kraftfahrtbundesamt eigentlich eingreifen und BMW-Fahrzeuge selbst überprüfen müsste.

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