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A 14: Szenen wie im Autorennspiel

Ein Hyundai-Fahrer springt auf der Autobahn zwischen den Fahrspuren hin und her und bremst andere Fahrzeuge aus. Das hat ein Nachspiel.

a 14: szenen wie im autorennspiel

In der Baustelle auf der A 14 ist die rasante Fahrweise eines Grimmaers erstmals aufgefallen. © Dietmar Thomas

Döbeln. Sehr schnell soll der Grimmaer im August vergangenen Jahres auf der A 14 unterwegs gewesen sein. Außerdem sei er im Bereich von Großweitzschen mit seinem Hyundai viel zu dicht auf einen Skoda aufgefahren und habe diesen rechts überholt.

Dann sei der 36-Jährige mit seinem Fahrzeug wieder nach links eingeschert und habe sich so knapp vor den Skoda gesetzt, dass dessen Fahrer nur durch eine Vollbremsung einen Unfall verhindern konnte. Im Skoda saßen zu diesem Zeitpunkt noch die Frau des Fahrers und ein zweijähriges Kind.

Fahrlässige Gefährdung

Für seine vermeintlich unangepasste Fahrweise muss sich der Hyundai-Fahrer jetzt vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

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Der Angeklagte gibt sein Verhalten gleichermaßen zu, wie er es abstreitet. Im August waren die Fahrbahnen auf der A 14 zwischen Leisnig und Döbeln Nord durch eine Dauerbaustelle eingeengt.

Dort habe er nicht überholt, erst nach der Baustelle im Bereich bis zur Überfahrt auf die A 4. Dabei sei er etwa 120 km/h schnell gewesen. Er sei zuerst auf der linken Spur gewesen. Da der Skoda vor ihm nicht nach rechts wechselte, habe er rechts überholt.

Später habe ihn der Skoda auf der A 4 teilweise auf dem Standstreifen fahrend verfolgt. Am Rasthof Dresdner Tor habe ihn die Polizei gestoppt, den Führerschein entzogen, eine Alkoholkontrolle durchgeführt und das Fahrzeug auseinandergenommen, so der Angeklagte.

Andere Sichtweise

Aus Sicht des Skodafahrers stellt sich das Geschehen etwas anders dar. Im Baustellenbereich auf der A 14 habe er im Rückspiegel ein rotes Fahrzeug gesehen, das schnell näher kam und so dicht auffuhr, dass er letztendlich nur noch die Windschutzscheibe des Autos sehen konnte.

Kurz nach dem Baustellenende sei das Auto nach rechts gewechselt und habe noch während es neben dem Skoda fuhr wieder auf die linke Spur zurückkehren wollen. Er habe nach links gelenkt und die Bremse voll durchgetreten.

    Dabei seien das ABS und der Gurtstraffer aktiviert worden, erklärt der Zeuge, der als Amtsanwalt bei der Staatsanwalt Leipzig arbeitet und sich dort überwiegend mit Verkehrsrecht beschäftigt.

    Der Hyundai habe sich schnell entfernt. „Und dann ging es wieder los – wie in einem Autorennspiel“, so der Zeuge. Der Hyundai habe immer wieder die Spuren gewechselt und andere Fahrzeuge zum Bremsen gezwungen.

    „Da habe ich mich entschieden, hinterherzufahren, soweit das für mich nicht gefährlich ist“, sagt der Skodafahrer. Dabei habe er Geschwindigkeiten zwischen 180 und 200 km/h erreicht.

    Autobahnpolizei angerufen

    Auf der Höhe von Döbeln Ost habe er die Autobahnpolizei angerufen, weil sich die Fahrweise des Hyundai nicht änderte und ein Unfall zu befürchten gewesen sei. Die Polizeibeamten hätten ihn gebeten, an dem Hyundai dranzubleiben und sie über dessen Fahrtrichtung zu informieren.

    Bei der Verfolgung habe dem Skodafahrer immer wieder der dichte Verkehr geholfen, durch den der Hyundai das eine und andere Mal an seiner rasanten Fahrt gehindert wurde. Aber allein zwischen Döbeln Nord und der Überfahrt zur A 4 habe der Raser neun Fahrzeuge auf dieselbe Art überholt, wie den Skoda.

    Auf der A 4 sei der Grimmaer dann fast ausschließlich auf der Mittelspur gefahren und habe dabei nicht nur die rechts von ihm fahrenden Fahrzeuge, sondern auch die auf dem linken Fahrstreifen überholt.

    Angeklagter widerspricht

    Dem widerspricht der Angeklagte, der damals mit seiner Freundin unterwegs war. Die habe aufgrund eines schlechten Erlebnisses im Straßenverkehr Angst vor dem Autofahren und setze sich seitdem auch nicht mehr selbst hinters Steuer. „Wäre ich mit ihr auf diese Art und so schnell gefahren, hätte ich heute keine Freundin mehr“, meint er.

      Zum Beweis, dass er ein guter Autofahrer sei, legt er dem Gericht das Formular einer Beobachtungsfahrt vor, die er gemeinsam mit einem Fahrlehrer unternommen hat.

      Der bescheinigt dem Angeklagten in allen Punkten ein gutes bis sehr gutes Verhalten im Straßenverkehr – mit einer Ausnahme: Für das Abstand halten bekommt der Hyundai-Fahrer nur ein Befriedigend.

      Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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