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Falschparker-Fahrschule: Fahrlehrer parkt ständig auf dem Gehweg

Falschparker-Fahrschule: Fahrlehrer parkt ständig auf dem Gehweg

In Frankfurt wird offenbar immer wieder ein Fahrschulauto auf dem Bürgersteig abgestellt. Das zeigen Fotos im Internet. Die Häme im Netz ist groß.

Frankfurt – Dumm gelaufen! Denn jetzt macht das Fehlverhalten eines Frankfurter Fahrlehrers im Internet die Runde. Die Beweise dafür finden sich inzwischen an mehreren Stellen im Netz: Fotos zeigen den Fahrschulwagen einer Frankfurter Fahrschule – geparkt auf dem Bürgersteig vor der Fahrschule. Das Auto ist also nicht ganz korrekt abgestellt. Vorbild? Fehlanzeige! Hohn und Spott sind im Internet bekanntlich weit verbreitet. So auch hier: Unter den Bildern finden sich vor allem spöttische Kommentare.

„Tolle Fahrschule die auf dem Bürgersteig im Halteverbot parkt. Gutes Vorbild für alle kommenden Fahrschüler …“, kommentiert beispielsweise ein User. „Heißt ja FAHRschule und nicht #PARKschule“, schreibt ein anderer User sarkastisch. Und ein weiterer User fragt nach der Verantwortung: „Vorbildfunktion bei Fahrschulen???“ Solche und weitere Kommentare finden sich unter anderem unter einem Post von Falschparken FFM auf Twitter (siehe Bild).

falschparker-fahrschule: fahrlehrer parkt ständig auf dem gehweg

Falschparker-Fahrschule: Fahrlehrer parkt ständig auf dem Gehweg

Foto © Screenshot (gepixelt)/Falschparken FFM/Twitter

Parken auf dem Gehweg: Auch in Frankfurt keine gute Idee – aber es gibt Ausnahmen

Darf man auf dem Gehweg parken? Nein, laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich nur auf der Fahrbahn oder auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens: Das Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ (siehe Foto) kann das Parken auf Gehwegen erlauben.

falschparker-fahrschule: fahrlehrer parkt ständig auf dem gehwegFoto © Ralph Peters /Imago

Wer einfach so auf dem Gehweg parkt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Wird dabei jemand behindert, erhöht sich der Betrag auf 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt wird. Steht das Fahrzeug sogar länger als eine Stunde auf dem Gehweg und behindert dabei andere, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. (cas)

Eine frühere Version dieses Artikels enthielt veraltete Angaben zur Höhe der Bußgelder.

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