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Neufahrns erste Fahrradstraße wird Realität: Auf einem halben Kilometer geben die Drahtesel den Ton an

neufahrns erste fahrradstraße wird realität: auf einem halben kilometer geben die drahtesel den ton an

Hier haben nun die Radler das Sagen: Die Massenhausener Straße wird die erste Fahrradstraße in Neufahrn. Autos dürfen sie aber trotzdem weiterhin befahren.

Neufahrns erste Fahrradstraße wird Realität: Auf einem halben Kilometer geben die Drahtesel den Ton an

Neufahrn verfügt nun mit der Massenhausener Straße über seine erste Fahrradstraße. Der Bauhof hat inzwischen die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt.

Neufahrn – „Schon zuvor haben viele Radfahrende die Massenhausener Straße genutzt, um zu den nahe gelegenen Mühlseen zu radeln bzw. Besorgungen im Ortszentrum zu erledigen“, berichtet Rathaus-Sprecherin Gabriele Ostertag-Hill. Insofern habe es sich angeboten, dass die Massenhausener Straße bei der Neuausweisung von Fahrradstraßen im Gemeindegebiet den Anfang macht.

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Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung vom August 2022 die Designation der Massenhausener Straße als Fahrradstraße beschlossen. Diese Maßnahme leitet sich auch aus dem Radverkehrskonzept der Gemeinde ab und soll ein Baustein der Radverkehrsförderung sein.

Vom Kurt-Kittel-Ring zieht sich die Fahrbahn über rund 500 Meter bis zur S-Bahn-Unterführung

Die neue Fahrradstraße beginnt am Kurt-Kittel-Ring im Norden und erstreckt sich rund 500 Meter lang bis kurz vor der nördlichen S-Bahnunterführung. Die Verkehrszeichen sowie die Bodenmarkierungen (die aufgrund der niedrigen Bodentemperaturen erst nachträglich aufgebrannt werden) zeigen an, wo die Fahrradstraße beginnt und wo diese endet. Auch an den einmündenden Straßen sind entsprechend die Verkehrszeichen aufgestellt.

Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ stellt sicher, dass der Kfz-Verkehr in der Massenhausener Straße weiterhin zulässig ist. Ostertag-Hill: „Somit bleibt diese auch als Fahrradstraße nach wie vor für den Kfz-Verkehr befahrbar.“ Mit der Umwidmung bleibt vieles beim Alten, dennoch gehen auch ein paar Änderungen einher: So dürfen Radfahrende explizit nebeneinander fahren und sie geben die Geschwindigkeit vor. Die Höchstgeschwindigkeit dagegen bleibt bei 30 km/h, Kfz-Verkehr ist ausdrücklich weiterhin erlaubt, die Rechts-vor-Links-Regelung bleibt bestehen und Anwohner können weiter in den gekennzeichneten Bereichen parken.

Ein Ziel der Maßnahme: das Miteinander im Straßenverkehr stärken

Außerdem gilt: Radfahrende dürfen grundsätzlich von Autos überholt werden. Dabei ist laut Gemeinde jedoch zu beachten, „dass diese nicht bedrängt werden und der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholvorgang eingehalten wird“. Denn: Mit der Ausweisung als Fahrradstraße soll das Miteinander im Straßenverkehr gestärkt und so auch die Sicherheit für die Radfahrer jeglichen Alters erhöht werden.

ft

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