- Trotz Fokus auf schwere Nutzfahrzeuge müssen 700 bar angeboten werden
- Enger Zeitplan für die Bewilligung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit einem neuen Aufruf den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen. Der Schwerpunkt liegt auf H2-Tankstellen für schwere Nutzfahrzeuge.
Der aktuelle Förderaufruf zielt in erster Linie darauf ab, „den im Rahmen des IPCEI Wasserstoff eingebrachten Infrastrukturprojekten eine Fördermöglichkeit“ anzubieten, wie der Projektträger Jülich (PtJ) schreibt, der mit der Umsetzung betraut ist. Das Ziel ist der Aufbau von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen, , die in ein „europäisch verknüpftes Initialnetz“ an Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge integriert werden – aber auch unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe.
Die Anbindung an das initiale europäische H2-Tankstellennetz hat eine wichtige Auswirkung auf den Standort einer geförderten H2-Tankstelle in Deutschland: „Der Standort der Wasserstofftankstelle muss am TEN‐V-Netz (erweitertes Netz) bzw. innerhalb von 10 km Entfernung von der nächsten Ausfahrt zum TEN-V-Netz lokalisiert sein oder innerhalb eines Städtischen Knotens i. S. der TEN-V-Verordnung (Allgemeine Ausrichtung) liegen“, so der PtJ.
Trotz Fokus auf schwere Nutzfahrzeuge müssen 700 bar angeboten werden
Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach fünf Kriterien, zum Beispiel der Fördereffizienz (Fördermitteleinsatz pro täglicher Betankungskapazität der Tankstelle in EUR/kg), Technologieoffenheit (zusätzliche Befülloptionen bevorzugt, z. B. 350 bar, LH2, CcH2), aber zum Beispiel auch das Geschäftsmodell (Plausibilität der Eigenfinanzierung, Kosten‐ und Zeitplan) und die Betriebserfahrung des Antragstellers.
Enger Zeitplan für die Bewilligung
Der PtJ weist übrigens noch darauf hin, dass sich bei dem Aufruf „ein enger Zeitplan zur Priorisierung und Bewertung der eingegangenen Anträge“. Daher sei die Qualität der Antragsunterlagen „besonders wichtig“. Denn die Fördergrundlage für diesen Aufruf läuft voraussichtlich im dritten Quartal 2023 aus, da dann die novellierte „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVO) in Kraft tritt – da der Aufruf auf Basis der derzeit gültigen AGVO erfolgt, muss er abgeschlossen werden, solange diese Version der AVGO noch gilt. Grundsätzlich müssen staatliche Beihilfen (mit Ausnahme sehr kleiner Beträge) bei der EU-Kommission angemeldet und behilferechtlich genehmigt werden, bevor sie ausgezahlt werden können. Die AVGO befreit die EU-Länder von dieser Meldepflicht, sofern alle AGVO-Kriterien erfüllt sind.
Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Über diese wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.
„Mit unserem neuen Förderaufruf schaffen wir die Voraussetzung für ein Grundnetz von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland“, sagt Verkehrsminister Volker Wissing. „Damit eröffnen wir etwa den im Rahmen des IPCEI Wasserstoff eingebrachten Infrastrukturprojekten eine zügige Förderungsmöglichkeit und erfüllen so eine wesentliche Vorgabe der Europäischen Kommission.“
Die Veröffentlichung des nächsten Aufrufs ist für Ende 2023 geplant.
now-gmbh.de, ptj.de, ptj.de (Aufruf als PDF)