Bild: Nio
Die Richter sehen wie Audi zu starke Ähnlichkeit mit den Modellnamen S6 und S8 des bayerischen Autobauers. Der zusätzliche Buchstabe „E“ bei Nio sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für „Elektro“ fast allgegenwärtig sei. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Kunden darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen. Verbraucher könnten annehmen, der ES6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Zumindest in klanglicher Hinsicht würden beide Marken gedanklich in Verbindung gebracht, so die Argumentation.
Auch die Bezeichnung ES7 stört Audi, Nio ist dem Wettbewerber hier aber bereits entgegengekommen und bietet das Modell in Europa unter anderem Namen an. Grundsätzlich ist Nio jedoch nicht damit einverstanden, seine E-Autos hierzulande mit einer anderen Bezeichnung zu vertreiben. Der juristische Konflikt mit Audi um Modellbezeichnungen geht deshalb nun in die nächste Runde: Der chinesische Hersteller bestätigte der Autombilwoche, gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung einzulegen.
Nio liefert seit Ende 2022 seine Premiumlimousine ET7 in Deutschland aus. Demnächst soll die Mittelklasselimousine ET5 folgen. Bei diesen Modellen gibt es keine Ähnlichkeiten zu Modellnamen von Audi. Anders sieht es beim ebenfalls bald nach Deutschland kommenden SUV ES7 aus, das hier deshalb als EL7 verkauft wird.