Das Bundesministerium für Justiz will den § 316a StGB abschaffen. Das ist für den Präsidenten des TMV Thomas Kroker ein vollkommen falsches Zeichen.
Den aktuell noch unter Strafe stehenden räuberischen Angriff auf Kraftfahrer nach 316a StGB bezeichnet das BMJ als “Produkt nationalsozialistischer Strafrechtswissenschaft”. Die Vorschrift gehe auf das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen aus dem Jahr 1938 zurück. Ziel war es damals, nach einer aufsehenerregenden Serie von Überfällen auf Autofahrer gegen die Täter die Todesstrafe anordnen zu können. Durch die geplante Aufhebung des Paragrafen entsteht nach Meinung des BMJ allerdings keine Strafbarkeitslücke: Das StGB biete mit den Straftatbeständen des Raubs (§ 249 StGB), des schweren Raubs (§ 250 StGB), des Raubs mit Todesfolge (§ 251 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) und der räuberischeren Erpressung (§ 255 StGB) ausreichende Möglichkeiten, um die bislang von § 316a StGB erfassten Sachverhalte angemessen zu ahnden.
Kroker gegen Streichung von § 316a StGB
„Geschützt wird dabei auch das Gemeingut des sicheren Straßenverkehrs, an dem alle Straßenverkehrsteilnehmer ein Interesse haben“, so Kroker weiter. „Dieser Paragraph darf nicht abgeschafft werden! Deswegen haben wir uns als TMV nun unmittelbar an den Bundesjustizminister gewandt.“
Ohne die hohe Strafandrohung könnten laut TMV Hemmungen fallen, auch für geringe Beuteaussichten Taxi-, Mietwagen- und Busfahrer in Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der inredestehenden Norm zu überfallen, was diese für die öffentliche Daseinsvorsorge so wichtigen Berufsbilder deutlich gefährlicher und unattraktiver mache – und das bei ohnehin bereits grassierendem Personalmangel.