Bild: BMW
Den „Umweltbonus“ für den Kauf förderungsfähiger Elektroautos hat die Bundesregierung Ende 2023 abgeschafft. Und zwar vorzeitig, denn eigentlich sollte dieser unter bestimmten Voraussetzungen auch 2024 gewährt werden. Mit neuen steuerlichen Verbesserungen wolle man aber die E-Mobilität stärken, wie es in einer aktuellen Regierungsmitteilung heißt. Darüber hinaus sollen damit die Autoindustrie und deren Beschäftigte unterstützt werden.
Dazu hat sich die Bundesregierung auf zwei neue steuerliche Regelungen geeinigt und diese in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerfortentwicklungsgesetz aufgenommen. Im ersten neuen Steuervorteil geht es um eine Anhebung der preislichen Höchstgrenze für vollelektrische Firmenwagen zur Anwendung der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung und im zweiten Steuervorteil um eine Sonderabschreibung für Unternehmen.
Steuervorteile für E-Dienstwagen bis 95.000 Euro
Das heißt: Die private Nutzung für einen in der ersten Jahreshälfte 2024 gekauften vollelektrischen Firmenwagen für beispielsweise 80.000 Euro darf nicht mit 0,25 Prozent, sondern muss mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Diese Höchstgrenze will die Bundesregierung nun aber rückwirkend zum 1. Juli 2024 anheben. Somit dürften dann ab Juli dieses Jahres angeschaffte vollelektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 95.000 Euro mit der vergünstigten 0,25-Prozent-Methode versteuert werden.
Sonderabschreibung für E-Firmenwagen
Darüber hinaus ist geplant, ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2024 für Unternehmen die Möglichkeit einer Sonderabschreibung für neu angeschaffte vollelektrische Firmenwagen einzuführen. Diese könnten dann über einen Zeitraum von sechs Jahren schneller abgeschrieben werden – im ersten Jahr mit 40 Prozent des Anschaffungswerts, im zweiten Jahr mit 24, im dritten mit 14, im vierten mit 9, im fünften mit 7 und im sechsten Jahr mit 6 Prozent. Diese Möglichkeit soll zunächst befristet für im Zeitraum von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2028 neuangeschaffte Elektro-Firmenwagen gelten.