Auto

Wintereinbruch im Frühjahr: Der ADAC warnt vor Sommerreifen

Viele Autofahrer sind bereits von Winter- auf Sommerreifen umgestiegen. Doch jetzt könnte es noch einmal zu Schnee und Eisglätte kommen. Was dann? Auf eine gängige Regel kann man sich jedenfalls nicht berufen.

wintereinbruch im frühjahr: der adac warnt vor sommerreifen

Winterreifen: Ihre Saison schien eigentlich schon vorbei zu sein. Doch Schnee im April ist nichts Ungewöhnliches. ampnet/ADAC

Der Frühling hat uns schon eine erste Ahnung von Sommer gegönnt. Doch der Winter will noch nicht die Waffen strecken. Wie so oft im April kommt er noch einmal zurück. Und so ist mit glatten Straßen zu rechnen, in manchen Gegenden kann es sogar schneien.

Das dürfte nicht wenige Autofahrer vor Probleme stellen. Gemäß der gängigen O-O-Regel – von Oktober bis Ostern – haben sie bereits die Winter- gegen Sommerreifen ausgetauscht und blicken nun mit gewisser Sorge den kommenden kalten Tagen entgegen.

Die O-O-Regel ist nur ein Vorschlag

Abgesehen davon, dass es nicht vergnüglich und vor allem gefährlich ist, mit ungeeigneten Reifen über Eis und Schnee zu schlittern, droht noch weitergehender Ärger. Denn für die Länge der Winterreifensaison liefert die genannte Oktober-bis-Oster-Regel nur einen ungefähren Anhaltspunkt. “Sie hat keine rechtliche Relevanz”, warnt der ADAC. Denn in Deutschland gibt es keine zeitlich festgelegte, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf nur mit entsprechend geeigneten Pneus gefahren werden – egal, ob eine solche Situation im Dezember, schon im September oder noch im Mai auftritt.

Bußgeld, Punkte – und Ärger mit der Versicherung

Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Flensburg-Punkt rechnen. Kommt es zu einer Behinderung anderer, erhöht sich der Tarif auf 80 Euro, liegt eine Gefährdung vor, werden 100 Euro fällig, bei Unfallfolge sind es 120 Euro. Sollte grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein, droht außerdem Ärger mit der Kfz-Versicherung, die sich womöglich zahlungsunwillig zeigt.

Der ADAC rät allen, die bereits auf Sommerreifen umgestiegen sind, das Auto lieber stehen zu lassen, wenn es tatsächlich noch einmal zu einem verspäteten Wintereinbruch kommt. Steht eine unumgängliche Fahrt durch den Nachzügler-Winter an, bleibt letztlich nichts anders übrig, als die Spezialpneus für Schnee und Eis noch einmal zu reaktivieren.

TOP STORIES

Top List in the World